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Kleine Extras fördern die Motivation

Mehr Geld, mehr Lob - oder sogar gleich beides? Wer Mitarbeiter motivieren will, sollte nicht nur an die Nebenkosten denken.

von Jörg Wiebking

Die Auftragslage wird langsam besser, viele Mitarbeiter müssen jetzt wieder richtig ran. Wer engagierte Mitarbeiter für ihren Einsatz belohnen will, muss nicht unbedingt über Lohnerhöhungen sprechen. Es gibt auch andere Lösungen.

Eine verbreitete Möglichkeit sind die Gehaltsextras. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel frei sind von Steuern und Sozialabgaben. "Das Unternehmen spart Beiträge und für den Mitarbeiter bleibt netto mehr über. Allerdings geht der Trend in die Richtung, die Gehaltsextras nach und nach der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen", berichtet Steuerberater Dirk Witte aus Wildeshausen. Für Geburts- und Heiratsbeihilfen wie auch für Auslandszulagen hat der Gesetzgeber die Sozialversicherungsfreiheit bereits 2006 gestrichen. Seit Anfang 2007 sind auch die Fahrtkostenzuschüsse voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Dennoch bleiben einige Gehaltsextras wie Tankgutscheine und Kindergartenzuschüsse übrig (siehe Übersicht rechts). Wer die Extras einsetzt, muss zudem eine zweite Hürde beachten, warnt Witte: Bei regelmäßigen Leistungen entsteht daraus leicht "ein Gewohnheitsrecht" - eine Verpflichtung, aus der das Unternehmen kaum wieder heraus kommt.

Von regelmäßigen Extras rät auch der Psychologe und Coach Jürgen Hesse aus Berlin ab: "Eine punktuelle Belohnung, verbunden mit einem aufrichtigen Lob, hat einen größeren Effekt auf die Wertschätzung als die Erhöhung des Gehalts oder dauerhafte Extraleistungen." Die Kindergartenkosten zu übernehmen, komme beim Mitarbeiter sicher gut an. "Doch eine größere Wirkung zeigt es, ein paar Mal im Jahr richtig zu loben und das mit finanziellen Prämien oder auch Sachleistungen verbinden." Ebenso wichtig sei allerdings, dass sich der Arbeitgeber etwas einfallen lässt, was beim Mitarbeiter auch richtig ankommt. "Es ist gar nicht so leicht, eine Sensibilität für die Wünsche der Mitarbeiter zu entwickeln."

Bei ausgewählten Geschenken oder Geldprämien bleibt die Angabenfreiheit in der Regel jedoch völlig auf der Strecke. Umso wichtiger sei, es dass Unternehmer eine andere Variante der Abgabenersparnis nutzen, rät Witte: "Arbeitgeber sollte ihre Mitarbeitern dringend dabei unterstützen, eine Krankenkasse mit geringem Versicherungsbeitrag zu finden. Daran sparen beide Seiten."

Gehaltsextras im Überblick

Der Gesetzgeber hat einer Reihe von Extras bereits die Befreiung von den Sozialabgaben entzogen. Was noch geht, erläutert Steuerberater Dirk Witte aus Wildeshausen.

Tankgutscheine: Auch wenn Fahrtkostenzuschüsse nicht mehr abgabenfrei sind, können Sie Ihren Mitarbeitern noch Tankgutscheine zukommen lassen. Bis zu einer Höhe von 44 Euro monatlich je Mitarbeiter bleiben sie frei von Steuern und Sozialabgaben, wenn auf ihnen eine bstimmte Tankstelle wie auch Art und Menge des Treibstoffs angegeben sind, nicht jedoch ein fester Eurobetrag.

Kindergartenzuschüsse: Für die Kinder Ihrer Mitarbeiter können Sie abgabenfrei Zuschüsse zum Kindergarten zahlen. Die Überweisung geht an den jeweiligen Mitarbeiter. Er muss Ihnen allerdings seine Zahlung an den Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung nachweisen. Zudem darf Ihr Zuschuss nicht höher ausfallen als der gesamte Kindergartenbeitrag.

Fortbildung: Will sich ein Mitarbeiter beruflich fortbilden, dann können Sie die Kosten frei von Steuern und Sozialabgaben übernehmen.

Feiern: Wenn Sie für einen Mitarbeiter ein Fest zu einem runden Geburtstag oder seinem Firmenjubiläum ausrichten und nur Mitarbeiter und Geschäftspartner einladen, können Sie dafür bis zu 110 Euro pro Teilnehmer abgabenfrei ausgeben. Angehörige des Arbeitnehmers können teilnehmen, sind jedoch in den Betrag von 110 Euro einzubeziehen.

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