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Farbskala Energieverbrauch

Politik und Gesellschaft

Klimapaket: Bundesrat beschließt Steuermaßnahmen

Die letzten Streitpunkte sind überwunden. Nun hat der Bundesrat unter anderem der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung zugestimmt.

Am 20.12. hat das Klimapaket der Bundesregierung die letzte große Hürde passiert: Nach einigen inhaltlichen Änderungen hat der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt. Damit ist nun auch der Weg frei für neue Investitionen in Energieeffizienz: Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet.

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Möglich macht das das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Laut Bundesrat könne es nun wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz in der Woche vor seinem Beschluss noch in einigen Punkten überarbeitet. So sollen künftig auch Kosten für Energieberater als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten und steuerlich abgesetzt werden können.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte den Durchbruch im Vermittlungsausschuss. „Es ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, dass im Vermittlungsausschuss eine Einigung auch zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erzielt werden konnte“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sei ein zentrales Förderinstrument im Gebäudesektor, um bislang ungenutzte Einsparpotenziale bei Energie und Treibhausgasen zu heben. Der ZDH hofft auf eine zügige Einführung, „damit sich die Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einstellen können und entsprechende Kapazitäten aufbauen.“

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