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Eckpunkte zur Einwanderung

Kommt das Bleiberecht für Flüchtlinge im Handwerk?

Die Große Koalition plant ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Zuwanderung regelt. Hoffen können auch Betriebe, die Geduldete beschäftigen.

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Ob Maurer, Ofenbauer oder Bäcker – Fachkräfte, die nicht aus der EU kommen, dürfen künftig für sechs Monate einreisen, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Das ist einer der Eckpunkte, die die Bundesregierung beschlossen hat, um dem Fachkräftemangel auch im Handwerk entgegenzuwirken. Voraussetzungen sind eine anerkannte berufliche Qualifikation und gute Sprachkenntnisse.

Hoffnung dürfen sich auch diejenigen machen, die als Flüchtlinge gekommen sind und jetzt einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben. Zum einen soll die sogenannte 3+2-Regelung einheitlich umgesetzt werden. Sie besagt, dass Auszubildende, deren Asylantrag abgelehnt wird, ihre Ausbildung abschließen und zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Außerdem will die Große Koalition einen verlässlichen Status für Geduldete schaffen, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und gut integriert sind. Einen grundsätzlichen Spurwechsel vom Asylverfahren in eine Erwerbseinwanderung soll es aber nicht geben.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, begrüßte das Eckpunktepapier. „Erfreut bin ich, dass – wie vom Handwerk gefordert – im Aufenthaltsrecht Bleiberechtsregelungen für schon länger in Deutschland lebende, gut integrierte, geflüchtete Menschen geschaffen werden sollen und diese an klare Bedingungen geknüpft werden“, kommentierte er. „Damit gibt es endlich Klarheit für die mit viel Engagement ausbildenden Handwerksbetriebe wie für die Geflüchteten, die dort in einer Ausbildung oder beschäftigt sind.“

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