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„Kontoänderung“ zockt Kunden ab

Eine Betrugsmasche aus Asien schwappt nach Deutschland und könnte auch Ihre Kunden treffen: die angeblich geänderte Bankverbindung.

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16.09.2016

Warnung

„Kontoänderung“ zockt Kunden ab

Eine Betrugsmasche aus Asien schwappt nach Deutschland und könnte auch Ihre Kunden treffen: die angeblich geänderte Bankverbindung.

Vorsicht Falle:

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 - Das LKA in Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche per Mail.
Das LKA in Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche per Mail.
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Die Warnung stammt vom Landeskriminalamt (LKA) in Baden-Württemberg. Zwar würden die Täter verschiedene Methoden nutzen, eines hätten sie jedoch alle gemeinsam: Die Kunden erhalten eine E-Mail mit der Mitteilung, dass sich die Bankverbindung des Rechnungsstellers angeblich geändert habe. Gelingt das Täuschungsmanöver, überweise der Kunde den offenen Rechnungsbetrag auf ein Konto der Betrüger.

Die Kriminellen nutzen nach Angaben die Rechnungsstellung per E-Mail. Sie „hacken“ sich auf einen der beteiligten E-Mail-Server ein, fangen die relevanten E-Mails ab und verändern die Inhalte ganz oder teilweise. Auf diese Weise manipulieren die Täter auch bei andauerndem E-Mail-Verkehr die Kommunikation so, dass bei Rückfragen per E-Mail der Betrug zunächst unentdeckt bleibt. Zudem seien der Polizei Fälle bekannt, in denen die Betrüger zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost verschickten, um die Glaubwürdigkeit der manipulierten E-Mails zu untermauern.

Das LKA rät Betrieben zu folgenden Maßnahmen:

  • Weisen Sie Ihre Kunden vorsorglich darauf hin, dass Sie eine Änderung der Bankverbindung niemals via E-Mail mitteilen werden.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für diese Betrugsmasche.
  • Überprüfen Sie E-Mails mit Rechnungen sorgfältig auf den richtigen Absender und die korrekte Schreibweise der E-Mail-Domain.
  • Prüfen Sie bei verdächtigen E-Mails die vorliegenden Informationen über einen zweiten Kommunikationskanal: Nutzen Sie statt E-Mail beispielsweise das Telefon.
  • Halten Sie Ihre Software stets auf dem neuesten Stand.
  • Wenn möglich, nutzen Sie digitale Signaturen.
Im Schadensfall sollten Betroffene sofort die Hausbank und die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des jeweiligen Bundeslandes einbeziehen.

(red)

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