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Korrekturen an der Steuerreform "nur Kosmetik"

Korrekturen an der Steuerreform "nur Kosmetik"

Als lediglich "kosmetische Veränderungen" hat der Steuerexperte des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Guido Kreitz, die geplanten Veränderungen bei der Steuerreform bezeichnet. Von der Erhöhung des Freibetrags auf Gewinne bei Unternehmensverkäufen würden nur diejenigen richtig profitieren, die nicht mehr als 300.000 Mark Verkaufsgewinn erzielten.

Als lediglich "kosmetische Veränderungen" hat der Steuerexperte des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Guido Kreitz, die geplanten Veränderungen bei der Steuerreform bezeichnet. Von der Erhöhung des Freibetrags auf Gewinne bei Unternehmensverkäufen würden nur diejenigen richtig profitieren, die #8211; wie bisher #8211; nicht mehr als 300.000 Mark Verkaufsgewinn erzielten, erklärte Kreitz im Gespräch mit handwerk.com. Vernünftig hingegen sei der Wegfall des Progressionsvorbehaltes bei ausgeschütteten Gewinnen. Kreitz bedauert, dass die Diskussion über die Sonder- und Ansparabschreibung nach Paragraph 7g des Einkommensteuergesetzes nicht dazu geführt hat, diese Regelung doch beizubehalten. Kreitz hofft, dass es im Vermittlungsverfahren noch zu wirklichen Verbesserungen der Steuerreform für den Mittelstand kommt: "Wenn die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz deutlich angehoben wird, dann könnte es eine gute Reform werden."

In den Ausschussberatungen haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, den Freibetrag für Gewinne aus Unternehmensveräußerungen von 60.000 Mark auf 100.000 Mark anzuheben. Es bleibt aber dabei, dass dieser Freibetrag nur für Gewinne bis 300.000 Mark voll angerechnet wird. Der Freibetrag verringert sich um den Betrag, um den der Verkaufsgewinn über 300.000 Mark liegt. Verkauft ein Handwerksmeister seinen Betrieb und erzielt damit einen Gewinn von beispielsweise 350.000 Mark, schmilzt der Freibetrag auf 50.000 Mark ab. Ab 400.000 Mark Verkaufsgewinn gibt es gar keinen Freibetrag mehr. Der ZDH fordert, die 300.000-Mark- Grenze auf 500.000 Mark anzuheben.

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