Unlauter agierende Unternehmen werden auch künftig nicht von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Grund: Das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Korruptionsregister ist in der ersten Sitzung des Bundesrates nach der Wahl erneut gescheitert. Dabei hatte es zuvor im Vermittlungsausschuss des Bundestages einen Einigungsvorschlag zu Gunsten des Gesetzes gegeben.
Wie berichtet, war das Gesetz bereits in einem ersten Anlauf an der Unionsmehrheit im Bundesrat gescheitert. Daraufhin hatte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss im Bundestag angerufen, der sich Anfang September mit dem Thema befasst und einen Einigungsvorschlag erarbeitet hatte. Dieser wurde mit der absoluten Mehrheit von Rot-Grün auf den Weg gebracht die Union hatte sich der Stimme enthalten und in der anschließenden Debatte im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.
Mit dem zentralen Register will die rot-grüne Bundesregierung verhindern, dass öffentliche Aufträge an korrupte oder in sonstiger Weise unzuverlässige Unternehmen vergeben werden. Wer in diese "Schwarze Liste" aufgenommen wird, soll nach den Vorstellungen der Koalition künftig von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Zeitungsberichten zufolge begrüßt die Opposition zwar grundsätzlich die Idee, die hinter dem Melderegister steht. Gleichwohl sei das Konzept der Koalition "ungenügend". Vor allem ginge die Liste der Delikte, die zu einem Eintrag führt, weit über den Bereich der Korruption hinaus. Sowohl Union als auch FDP kündigten nach der Sitzung eigene Vorschläge an. Beim grünen Koalitionspartner stieß die ablehnende Haltung der Union indes auf Unverständnis.