Nach einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Auskunfteien wie die Schufa nun verpflichtet, gespeicherte Daten etwa über Kredite, Konten und Mobilfunkverträge auf Anfrage kostenlos offenzulegen. Ebenso müssen sie Verbrauchern ihren Scoring-Wert mitteilen, der über die Kreditwürdigkeit entscheidet. Vordrucke für Anfragen an die wichtigsten Auskunfteien stehen auf der Homepage des Bundesbeauftragten für Datenschutz bereit (bfdi.bund.de).
Das BDSG regelt nun auch, welche Daten bei der Berechnung des Scoring-Wertes berücksichtigt werden dürfen. So dürfen Auskunfteien künftig nur noch von Verbrauchern offiziell bestätigte offene Forderungen berücksichtigen.
Mit dieser Neuerung sollen Privatpersonen vor den Folgen fehlerhaft gespeicherter Daten geschützt werden. 2008 hatte eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums ergeben, dass fast die Hälfte der bei den getesteten Auskunfteien gespeicherten Daten falsch war.
(jw)