Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Kranke Mitarbeiter leichter kündbar

Kleinbetriebe müssen längere Ausfallzeiten ihrer Mitarbeiter nicht akzeptieren: Erfolgreich kündigte ein Arbeitgeber einem angestellten Zahntechniker, der sich für mehrere Wochen arbeitsunfähig gemeldet hatte.

Der Zahntechniker war in einem kleinen Betrieb angestellt. Die Kündigung erhielt er vier Wochen, nachdem er seinem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass er sich einer Hüftoperation unterziehen müsse und danach voraussichtlich fünf bis acht Wochen arbeitsunfähig sei. Gekündigt hatte der Arbeitgeber allerdings ohne Angaben von Gründen. Daraufhin zog der Mitarbeiter vor Gericht.

Das Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wiesen die Klage ab. Falle ein Arbeitsverhältnis unter die Kleinstbetriebklausel im Kündigungsschutzgesetz, dann könne ein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen fristgerecht ordentlich kündigen. Auch der Vorwurf, die Kündigung sei sittenwidrig, wiesen die Richter zurück: Dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit und der Entlassung besteht, begründe noch keine Sittenwidrigkeit. Zudem sei es nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn die für kleine Betriebe notwendige Flexibilität der Kleinstbetriebklausel durch die Hintertür der Sittenwidrigkeit wieder aufgehoben würde.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Az. 2 Sa 373/07

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Heimliche Videoaufnahmen auf dem Privatgrundstück: Das stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Personal

Zweifel an AU: Betrieb lässt Mitarbeiter heimlich filmen

Ein Betrieb lässt einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter von einem Detektiv beschatten. Der filmt den Mann heimlich bei der Gartenarbeit. Grund für eine Kündigung?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.

Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU. 

Politik und Gesellschaft

Handwerkerin: „73 Euro Mehrkosten für jede elektronische Krankmeldung“

Susanne Matthies merkt nichts von der versprochenen Entlastung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Will die Politik daran nichts ändern – oder kann sie nicht?

    • Politik und Gesellschaft
Manager and a woodworker both holding blueprint,looking each other and laughing

Personal

Krank nach Kündigung: Was erschüttert Beweiswert der AU?

Auf die Kündigung folgt eine Krankmeldung: Da können durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen – vor allem, wenn das Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist geht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht