Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil zur Lohnfortzahlung

Krankheit muss bewiesen werden

Eine Krankschreibung geht nahtlos in die nächste über. Besteht dann weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

handwerk.com Archiv
Aktuelle Inhalte findest Du unter www.handwerk.com.

13.09.2016

Urteil zur Lohnfortzahlung

Krankheit muss bewiesen werden

Eine Krankschreibung geht nahtlos in die nächste über. Besteht dann weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

http://www.handwerk.com/lecker-und-gesund-essen-so-gehts/150/64/91910/

Pillen
 - Dann ist nach Ansicht des BAG der Arbeitnehmer in der Beweislast.
Dann ist nach Ansicht des BAG der Arbeitnehmer in der Beweislast.
Foto: Gina Sanders – fotolia.com

Klare Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Die Lohnfortzahlung gibt es nur für sechs Wochen, auch wenn während einer Erkrankung eine zweite Krankheit auftritt. Ein neuer Anspruch entstehe nur, wenn die erste Krankheit beim Auftreten der zweiten Erkrankung beendet war.

Gibt es für den Arbeitgeber Hinweise, dass die zweite Krankheit schon während der ersten begonnen hat, ist der Arbeitnehmer in der Beweislast: Er muss nachweisen, dass die neue Krankheit später begonnen hat.

BAG: Urteil vom 25. Mai 2016, Az. AZR 318/15

(jw)

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Wegen ungleicher Bezahlung: Arbeitgeber muss 13.374 Euro nachzahlen
Achtung Abmahnfalle: Kontaktformular nicht ohne Datenschutz
Kleine Tricks, große Wirkung: 6x Ausgleich für gestresste Chefs




Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb:der handwerk.com-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Erkrankung nur vorgeschoben

Große Klappe kostet Lohnfortzahlung

Wer sowieso nicht arbeiten will, hat im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

    • Archiv
urlaub.jpeg

Urteil

Arbeitgeber ordnet Quarantäne an: Muss Lohn gezahlt werden?

Ohne behördliche Anordnung schickte ein Betrieb einen Mitarbeiter in Quarantäne. So entschied ein Gericht im Streit um die Lohnfortzahlung.

    • Recht, Arbeitsrecht

Recht

Kündigung nach Krankheit: Chefs sind in der Nachweispflicht

Wer einem Mitarbeiter direkt nach Ende der Krankschreibung kündigt, muss beweisen können, dass nicht die Krankheit der Grund war. Sonst kann es teuer werden.

    • Recht, Arbeitsrecht
Handwerk Archiv

Transplantationsgesetz belastet Arbeitgeber

Organspender bekommen Lohnfortzahlung

Neue Aufgabe für Arbeitgeber: Lebendspender von Organen haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zumindest zwischenfinanzieren müssen die Chefs.

    • Archiv