Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Sonnenschutz

Krebsrisiko bleibt

Berufsgenossenschaften warnen: Sonnencreme allein reicht nicht als Schutz.

Vor allem weisen die Arbeitschützer auf das gesteigerte Hautkrebsrisiko für Menschen hin, die viel im Freien arbeiten. Eine aktuelle Studie des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) belegt, dass Sonnencremes allein nicht geeignet sind, Hautkrebs wirksam vorzubeugen. Daher sollte Sonnencreme nur eine von vielen Schutzmaßnahmen sein, raten die Berufsgenossenschaften. Zudem sollte die Wirkung der Cremes nicht überschätzt werden.

"Der Lichtschutzfaktor der Cremes ist kein Krebsschutzfaktor", sagt Dr. Harald Siekmann, Physiker beim BGIA. Der Faktor beschreibe die Schutzwirkung vor Sonnenbrand, nicht aber die vor Hautkrebs. Gerade die bösartigste Form des Hautkrebses lässt sich mit Hilfe von Sonnenmilch nicht verhindern, heißt es weiter in Studie.

Tipps zum Schutz der Haut:

Der wirksamste Schutz: Geeignete und ausreichende Kleidung (kein freier Oberkörper, T-Shirts mit UV-Schutz) und technische Schutzmaßnahmen (z.B. Überdachungen).

Für freiliegende Körperpartien gilt: Viel Sonnencreme gleichmäßig auf alle Hautflächen auftragen (eine Viertelflasche für den ganzen Körper). Die Creme muss alle zwei Stunden erneuert werden.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Schweißer hat vor mehr als 10 Jahren aufgehört zu rauchen: Laut Bundesozialgericht kann das nicht die Ursache für die Berufskrankheit 1301 sein.

Krebs: Kann auch bei Ex-Rauchern eine Berufskrankheit sein

Ein Schweißer erkrankt an Krebs und will das als Berufskrankheit anerkennen lassen. Als die Berufsgenossenschaft ablehnt, landet der Fall vor dem Bundessozialgericht.

Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Manuela Ostendorf spendiert Sonnencreme für Laufkundschaft und Sportler. Prävention und Information sind ihr beim Thema Hautschutz wichtig.

Für Urlauber und Sportler

Sonnenschutz-Spender: Handwerkerin bietet Sonnencreme-Service an

Weil Sonnenschutz nicht nur auf der Baustelle wichtig ist: Manuela Ostendorf hat einen Sonnencreme-Spender an ihrem Geschäft installiert. Damit will sie Gutes tun – und informieren.

    • Marketing und Werbung
Wen wollen Sie einstellen? Sagen Sie das klar in Ihrer Stellenanzeige, um einen Volltreffer zu landen.

Mitarbeiter finden

5 Tipps: So passt Ihre Stellenanzeige zur Zielgruppe

Bislang haben Sie bei Jobangeboten einfach den Stellentitel ausgetauscht? Das reicht nicht, wenn Sie gute Bewerber anziehen wollen. Denn es kommt auf die Ansprache an.

    • Personal, Personalbeschaffung