Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Baukrise als Argument

Kronzeuge Baukrise

Das Thema Bauabzugssteuer sorgt weiter für Aufregung: Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts in Berlin dürfen Finanzämter den Betrieben nur dann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn ein Unternehmer seine Steuern „vorsätzlich" nicht bezahlt hat.

Das Thema Bauabzugssteuer sorgt weiter für Aufregung: Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts in Berlin dürfen Finanzämter den Betrieben nur dann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn ein Unternehmer seine Steuern #8222;vorsätzlich" nicht bezahlt hat.

Im aktuellen Fall hatte ein Firmenchef dem Finanzamt seine Steuerrückstände mit der miserablen Auftragslage der Baubranche erklärt. Doch die Beamten senkten den behördlichen Daumen und verwehrten dem Unternehmer das begehrte Dokument.

Die Finanzrichter in Berlin zeigten sich verständnisvoll: Das Finanzamt müsse die Freistellungsbescheinigung erteilen, weil die Steuerschuld nicht vorsätzlich entstanden sei.

Weitere Artikel zum Thema:

Begehrte Formulare

Steuerabzug bleibt die Ausnahme

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

Dass ein Unternehmen keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, berechtigt das Finanzamt nicht zur Gewinnschätzung. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

    • Steuern
Schaetzung-kasse.jpeg

Steuern

Finanzamt: Keine Schätzung bei kleinen Kassen-Fehlern

Das Finanzamt schätzt einen Betrieb auf 150.000 Euro Mehreinnahmen. Ein Finanzgericht kommt auf 100 Euro – und wirft dem Fiskus Rechenfehler vor.

    • Steuern
AdobeStock_306452964-web.jpeg

Corona

Steuern: Vollstreckungsschutz auch für Altschulden

Der Vollstreckungsschutz gilt einem Finanzgericht zufolge auch für Steuerrückstände vor der Corona-Pandemie – aber nicht für alle Steuerarten.

    • Corona, Steuern

Steuern

Trotz Dieselfahrverbot: Kfz-Steuer wird weiter fällig

Wer vom Dieselfahrverbot betroffen ist, hat keinen Anspruch auf eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuer. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

    • Steuern