Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Kündigung nach Skiurlaub

Wer während der Krankschreibung seine Genesung durch sportliche Aktivitäten gefährdet, läuft Gefahr, fristlos gekündigt zu werden.

Wegen Verstoßes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten erhielt ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung von seinem Arbeitgeber. Der Grund: ein Skiurlaub in der Schweiz. Der Mann war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer Hirnhautentzündung krank geschrieben. Trotzdem fuhr er über Silvester für eine Woche zum Skifahren in die Schweiz. Seinem Arbeitgeber sagte er davon nichts.

Während eines Skikurses brach sich der Mann das Schien- und Wadenbein. Aufgrunddessen konnte er nicht, wie geplant, Mitte Januar wieder arbeiten, sondern wurde noch erheblich länger krank geschrieben. Daraufhin ging ihm eine außerordentliche Kündigung zu. Gegen diese klagte der Arbeitnehmer vor dem Bundesarbeitsgericht (AZ: 2 AZR 53/05) und verlor den Prozess. Obwohl er anführte, dass ihm sein Arzt das Skifahren nicht verboten hätte, befand das Gericht die Kündigung am 2. März 2006 für rechtmäßig.

Ein Arbeitehmer sei dazu verpflichtet, sich im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gesundheitsfördernd zu verhalten. Mit der Entscheidung, in den Skiurlaub zu fahren, habe der Kläger diese Pflicht erheblich verletzt. Seine Hirnhautentzündung zog starke Konzentrationsschwächen mit sich, die das alpine Skilaufen für ihn normalerweise hätte verbieten müssen. Besonders widersprüchlich: Der Gekündigte war selbst ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Bundessozialgericht fällt Grundsatzurteil: Es darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen, wenn Ärzte die eAU zu spät an die Krankenkasse melden.

Urteil vom Bundessozialgericht

AU-Bescheinigung: Wer muss an die Krankenkasse übermitteln?

Laut einem Urteil hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld, obwohl seine Krankschreibung verspätet bei der Krankenkasse einging. Das liegt an der eAU.

    • Personal
SHK-Unternehmer  und Innungsobermeister Kai Schaupmann sieht bislang keine Vorteile durch die eAU, sondern Mehraufwand: Ist die eAU erst nach der Lohnabrechnung verfügbar, müsse diese im Folgemonat korrigiert werden.

Personal

Nach 8 Monaten: Noch immer Probleme mit eAU

Weniger Aufwand und Bürokratie war das Ziel der elektronischen Krankschreibung (eAU). In der Praxis sieht das anders aus. Kassen und Minister geben den Betrieben die Schuld. Zu Recht?

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

Personal

9 Irrtümer rund um die Krankschreibung – und was Sie als Arbeitgeber dürfen

Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht
Neue Arbeitnehmerpflicht: Mitarbeitende müssen Betriebe darüber informieren, wenn eine digitale Krankschreibung vorliegt.

Politik und Gesellschaft

Probleme mit der eAU: Was können Betriebe tun?

Von wegen Bürokratieentlastung: Die neue digitale Krankschreibung beschert Handwerkern laut einer Umfrage oft Probleme. Wo es hakt und wie Sie reagieren können.

    • Politik und Gesellschaft, Arbeitsrecht