Foto: andy_nowack@freenet.de-stock.adobe.com
junge blonde frau streckt einen Briefumschlag mit der Aufschrift "Kündigung" der kamera entgegen

Urteil

Kündigung: Nur quittieren lassen reicht nicht

Damit eine Entlassung wirksam ist, muss ein Kündigungsschreiben dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Wer einem Mitarbeiter kündigt, muss zahlreiche rechtliche Vorschriften beachten. Ganz wichtig: Laut §623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Doch reicht es aus, die Kündigung schriftlich zu verfassen und dem Mitarbeiter nur zum Quittieren zu geben? Nein, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Die fünf größten Fehler bei Kündigungen

Jemandem kündigen zu müssen, ist keine schöne Aufgabe. Noch schlimmer wird sie, wenn man grobe Fehler macht und die Kündigung unwirksam ist.
Artikel lesen

Der Fall: Der Geschäftsführer eines Unternehmens wollte einem Mitarbeiter kündigen. Beim Kündigungsgespräch zeigte er ihm das Entlassungsschreiben und bat ihn, die Kündigung mit seiner Unterschrift anzuerkennen. Der Mitarbeiter kam der Forderung nach und unterschrieb mit dem Zusatz „u. V.“ (unter Vorbehalt). Der Arbeitgeber nahm daraufhin das Schreiben wieder an sich. Erst im Nachhinein erhielt der Mitarbeiter eine nicht unterschriebene Kopie. Nach einer Bedenkzeit wollte der Mitarbeiter jedoch die Kündigung nicht akzeptieren und klagte.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Um die Schriftform einer Kündigung zu erfüllen, reiche es nicht aus, dem Mitarbeiter das Schreiben nur zu zeigen und nicht zu übergeben. Denn, so argumentierten die Richter, die Schriftform sei dazu da, dem Gekündigten die Möglichkeit der Überprüfung zu geben. Daher sei entscheidend, dass das Schreiben „in den Herrschaftsbereich des Empfängers“ gelange, damit dieser damit machen könne, was er will. Im vorliegenden Fall aber habe der Gekündigte nur getan, was er soll. Die Kündigung sei daher unwirksam.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03. Juli 2018, Az. 8 Sa 175/18

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/kuendigung-trotz-schwerbehinderung-das-muessen-chefs-beachten[/embed]

Geht nicht: fristlose Kündigung für „Dusselkopf“

Eine Mitarbeiterin bezeichnet ihren Chef in einer Whatsapp-Nachricht als "Dusselkopf". Mit seiner fristlosen Kündigung kam er aber nicht durch. Das Arbeitsgericht Köln hat dafür einen guten Grund.
Artikel lesen
Kündigung: Nur quittieren lassen reicht nicht > Paragraphs > Image Paragraph
junge blonde frau streckt einen Briefumschlag mit der Aufschrift "Kündigung" der kamera entgegen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Entlassung rechtens

Kündigung übersehen? Job weg!

Wer ein Kündigungsschreiben einfach übersieht, gilt dennoch als entlassen. Und die Frist für eine Klage verstreicht dann unbemerkt.

    • Archiv
Damit eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben als zugestellt gilt, braucht es schriftliche Beweise.

Recht

Wann gilt eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben als zugestellt?

Was der Absender eines Kündigungsschreibens vorweisen muss, damit dies als zugestellt gilt, darüber mussten die Richter des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein entscheiden.

    • Recht
Handwerk Archiv

Kündigungsschreiben

Schriftformerfordernis für Kündigungen

Seit dem 01.05.2000 besteht ein Schriftformerfordernis für Kündigungen gem. § 623 BGB. Zu beachten ist auch der Inhalt des Kündigungsschreibens und der Kündigungserklärung.

    • Archiv
Der böse Roboterboss – das knifflige deutsche Kündigungsschutzgesetz ist für ChatGPT noch ein Buch mit vielen Siegeln.

Künstliche Intelligenz

Kündigung per ChatGPT: 5 Beispiele, warum das eine schlechte Idee ist

Kann ChatGPT korrekte Kündigungsschreiben verfassen? Das Urteil einer Anwältin fällt deutlich aus!

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung + IT