junge-frau-mit-geschlossenem-mund.jpeg
Foto: koldunova_anna - stock.adobe.com
Einfach den Mund halten – eine Kündigung ist in einem Kleinbetrieb ohne Begründung möglich.

Inhaltsverzeichnis

Kleinbetrieb

Kündigung: So vermeiden Sie die Rechtfertigungsfalle

In einem Kleinbetrieb können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen. Warum sich Chefs trotzdem in der Rechtfertigungsfalle verfangen und wie es besser geht.

  • Wer eine Kündigung ausspricht, trifft eine harte Entscheidung für den betroffenen Mitarbeiter.
  • Obwohl in einem Kleinbetrieb keine Begründung erforderlich ist, neigen Chefs dazu, diese Entscheidung zu rechtfertigen. Sie erhoffen sich Verständnis – ein aussichtsloser Wunsch.
  • Besser ist es, klar zwischen Wunsch und Ziel zu unterscheiden und so der Rechtfertigungsfalle zu entkommen.

Eine Kündigung ohne Begründung – das geht in einem kleinen Betrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern. Trotzdem rechtfertigen viele Chefs eine solch unpopuläre Entscheidung gegenüber dem Betroffenen, und das kann Folgen haben. Denn auch in einem Kleinbetrieb sind Mitarbeiter nicht völlig schutzlos. Ein unbedachter Satz kann einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu Folge haben.

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – das müssen Arbeitgeber wissen

Im Kleinbetrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Trotzdem dürfen Arbeitgeber nicht jeden wahllos entlassen. Auch hier gelten gewisse Schutzrechte.
Artikel lesen

Darum rechtfertigen wir uns

Sich für eine unpopuläre Entscheidung nicht zu rechtfertigen, fällt schwer. „Da ticken wir Menschen noch wie in der Steinzeit“, sagt die Psychologin Dagmar Holzberger. Damals sei es überlebenswichtig gewesen, von den anderen aus der Gruppe gemocht und verstanden zu werden. „Obwohl das heute nicht mehr so ist, bleiben wir Herdentiere, die Verständnis suchen.“

Sie nennt drei Schritte, um aus der Rechtfertigungsfalle zu entkommen.

1. Schritt: Unterscheiden Sie zwischen Wunsch und Ziel

„Wer einen Mitarbeiter entlassen will, hat ein klares Ziel: Der Kollege soll den Betrieb verlassen“, sagt Holzberger. Viele Chefs aber haben zusätzlich noch den Wunsch, dass der andere die Kündigung versteht oder sogar akzeptiert. „Aber darauf haben Sie keinen Einfluss. Sie können niemanden zwingen, Ihrer Meinung zu sein“, betont die Psychologin. „Ziele können Sie verfolgen, während Sie auf die Wunscherfüllung nur warten können.“

Konzentrieren Sie sich also auf das Ziel, eine rechtlich saubere Kündigung auszusprechen. Und rennen Sie nicht dem unerfüllbaren Wunsch hinterher, dass der Mitarbeiter dieser Entscheidung auch noch gut findet.

[Tipp: Weitere Tipps zum Thema Personal liefert der kostenlose handwerk.com-Newsletter: Jetzt anmelden!]

2. Schritt: Machen Sie sich die Gründe für die Kündigung klar

Wenn Sie jemanden entlassen wollen, haben Sie Gründe dafür. Der Kollegen passt nicht ins Team, erledigt seine Arbeit nicht in Ihrem Sinn oder sucht ständig Streit mit Kollegen und Kunden.

„Diese Gründe können Sie niemandem nennen und dann auf Verständnis hoffen“, sagt Holzberger. Trotzdem sei es wichtig, sich selbst über die Grundlagen der Entscheidung klar zu werden, um das Ziel – der Mitarbeiter soll gehen – fest ins Auge zu fassen.

3. Schritt: Vermeiden Sie ein Rechtfertigungs-Pingpong

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. In einem Kleinbetrieb sollten Sie hier keine Gründe nennen, sondern sich von einem Arbeitsrechtler über die korrekten Formulierungen beraten lassen.

„Trotzdem gehört ein Gespräch immer dazu“, sagt Holzberger. Darin sollten Sie eine klare Botschaft vermitteln, aber nicht durch viele Worte dem anderen eine „Kletterwand“ aufbauen. „Jedes Wort, das ich zur Rechtfertigung sage, bietet meinem Gegenüber die Möglichkeit, einzuhaken und die professionelle Hürde, die ich für so ein Kündigungsgespräch brauche, zu überwinden“, erklärt die Psychologin das Bild.  

Die Gefahr sei, in ein Rechtfertigungs-Pingpong zu geraten, und damit die Situation für alle Beteiligten noch zu verschlimmern. „Ich kann den gekündigten Mitarbeiter in diesem Moment nicht glücklich machen. Wenn Sie jetzt versuchen, besonders freundlich oder verständnisvoll zu erscheinen, kann das auch als Hohn ankommen“, warnt sie. „Denn die hässliche Tatsache der Kündigung können Sie auch mit vielen Worten nicht verschönern.“

Selbst wenn Sie sich jetzt immer noch Hoffnung auf Verständnis und Akzeptanz des Gekündigten machen: Arbeitsrechtlich ist jedes geschriebene oder gesprochen Wort der Begründung riskant. Ohne Begründung stehen Sie immer erst einmal auf der sicheren Seite.

Tipp: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zum Thema Personal erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden!

Auch interessant:

Kündigungsgespräch – 5 Tipps für eine knifflige Situation

Einem Mitarbeiter zu kündigen, ist immer eine schwierige Angelegenheit. Mit unseren Tipps behalten Sie die Situation im Griff.
Artikel lesen

Diese 10 Urteile zu Kündigungen sollten Sie kennen

Auseinandersetzungen über Kündigungen landen oft vor Gericht. Dabei zeigt sich: Der Einzelfall entscheidet. Zehn Urteile, die Sie deshalb kennen sollten.
Artikel lesen

Und tschüss? 5 Fehler beim Abschied von Mitarbeitern

Wenn Mitarbeiter den Betrieb verlassen, gibt es einiges zu bedenken. So vermeiden Sie die 5 größten Fehler beim Abschied von Mitarbeitern.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Heimliches Saufgelage rechtfertigt Kündigung

Nach der offiziellen Firmenfeier ging die Party zweier Kollegen unerlaubt im Betrieb weiter. Das muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, befand ein Gericht.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht
Eine Kaffeepause während der Arbeit ist erlaubt, wenn sie dokumentiert wird.

Urteil

Heimliche Kaffeepause rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, vor allem bei Vorsatz. Das erlebte jetzt eine Reinigungskraft, die zehn Minuten Kaffeepause unterschlug.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Auch Rechenfehler sind Rechnungsfehler. Die entstehen häufig, wenn keine professionelle Software im Einsatz ist.

Recht

Handwerkerrechnung: Diese 7 Fehler sollten Sie vermeiden!

Fehler in der Handwerkerrechnung führen zu Betriebsprüfungen, Steuernachzahlungen, verärgerten Kunden. Schuld sind meist diese 7 Fehler.

    • Recht, Unternehmensfinanzierung, Forderungsmanagement