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Kündigung statt Scheidungskrieg

Ex und hopp: Weil ein Unternehmer während der Scheidung Ärger im Betrieb fürchtet, hat er seiner Noch-Ehefrau den Job gekündigt. Völlig zu Recht, entschied ein Arbeitsgericht.

Acht Jahre lang war die Frau im Betrieb ihres Ehemannes beschäftigt, als die Ehe in die Brüche ging. Der Unternehmer entließ die Frau daraufhin fristgerecht und stellte sofort sie von der Arbeit frei. Seine Begründung: Die weitere Zusammenarbeit sei wegen der Störung des Betriebsfriedens unzumutbar.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Mann recht:

Da der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter habe, falle das Arbeitsverhältnis nicht unter den gesetzlichen Kündigungsschutz.

Ebenso wenig verstoße die Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß Paragraf 242 BGB: Angesichts des laufenden Scheidungsverfahrens fehle die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit. Andernfalls sei eine Störung des Betriebsfriedens zu befürchten gewesen.

Nicht zuletzt sei Kündigung auch sozial nicht ungerecht: Zwar gebe es Kolleginnen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit, doch aufgrund ihres Unterhaltsanspruchs sei die Noch-Ehefrau sozial nicht schutzwürdiger.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Urteil vom 9. Mai 2008, Az. 6 Sa 598/08

(jw)

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