Urteil
Kündigung trotz Krankschreibung
Ein ärztliches Attest ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Bei einem dringenden Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit verliert das Dokument seinen Beweiswert. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.
Urteil
Ein ärztliches Attest ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Bei einem dringenden Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit verliert das Dokument seinen Beweiswert. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.
Ein krankgeschriebener Mitarbeiter wird erwischt, als er einem Freund privat in einer Pizzeria aushilft und kassiert eine Kündigung. Zu Recht?
Fehlender ärztlicher Attest im Krankheitsfall rechtfertigt die Kündigung.
Arbeitgeber können nach Ankündigung am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung von ihren Mitarbeitern verlangen. Bleibt sie aus, kann das zur Kündigung führen.
Krankheitsquote in der Corona-Krise verdoppelt? Ja, sagt das Gebäudereiniger-Handwerk und fordert das Aus für die telefonische Krankschreibung.