Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com
Kündigung eines Arbeitsvertrages liegt zur Unterschrift bereit.

Inhaltsverzeichnis

Kündigung trotz Schwerbehinderung: Das müssen Chefs beachten

Mitarbeiter mit einem Schwerbehindertenausweis genießen besonderen Schutz. Trotzdem ist eine Kündigung möglich. Eine Juristin erklärt, was zu beachten ist.

Auf einen Blick:

  • Wenn Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis haben, müssen Betriebe bei der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
  • Kündigen Arbeitgeber ohne Genehmigung der Behörde, ist die Entlassung unwirksam.
  • Problematisch für Betriebe kann es deshalb sein, wenn Mitarbeiter ihre Schwerbehinderung nicht offengelegt haben oder wenn der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis noch läuft.
  • In Zweifelsfällen können sich Arbeitgeber bei einer Kündigung absichern, indem sie auf Verdacht einen Antrag beim Integrationsamt stellen.

Manche Mitarbeiter haben einen Schwerbehindertenausweis oder diesen zumindest beantragt. Vor Ausspruch einer Kündigung sind Arbeitgeber in solchen Fällen verpflichtet, das Integrationsamt einzuschalten und dessen Zustimmung zur Kündigung einzuholen. Das Problem daran: Arbeitgeber wissen nicht unbedingt, dass ein Mitarbeiter über einen Schwerbehindertenausweis verfügt.

Was Arbeitgeber zu Krankschreibungen wissen müssen

Beim Thema Arbeitsunfähigkeit halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Hier sind die 9 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber.
Artikel lesen

Schwerbehindert oder nicht: Diese Fälle können kritisch sein

Eine nicht bekannte Schwerbehinderung kann für Betriebe bei einer Entlassung zum Problem werden. Laut Arbeitsrechtlerin Doris-Maria Schuster, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), können zwei Fällen für Arbeitgeber tückisch sein:

  • Nicht offengelegte Schwerbehinderung: Spricht ein Betrieb unter diesen Umständen eine Kündigung – ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes – aus, ist die Entlassung unwirksam. Wollen Arbeitgeber an der Kündigung dennoch festhalten, müssen sie zunächst die Erlaubnis der Behörde dazu einholen. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der Betrieb dem Mitarbeiter dann erneut kündigen.
  • Antrag auf Schwerbehinderung läuft noch: Ist der Antrag vor Erhalt der Kündigung gestellt worden, hängt die Wirksamkeit der Kündigung vom Bescheid ab. Erhält der Mitarbeiter keinen Schwerbehindertenausweis, ist die Kündigung wirksam. Unwirksam ist die Kündigung hingegen, wenn dem Mitarbeiter eine Schwerbehinderung attestiert wird. Dann muss der Betrieb vor Ausspruch einer neuen Kündigung zunächst die Zustimmung der Behörde einholen.

So sichern Sie sich im Zweifelsfall ab

Zur vorsorglichen Einschaltung des Integrationsamtes vor Ausspruch einer Kündigung rät Arbeitsrechtlerin Doris-Maria Schuster Unternehmern vor allem, wenn ein Mitarbeiter eine Krebserkrankung hatte oder eine psychische Erkrankung vorliegt. „In solchen Fällen haben Arbeitnehmer oftmals einen Schwerbehindertenausweis“, so die Juristin von der Kanzlei Gleiss Lutz in Frankfurt.

Doch wie können Betriebe vorgehen, wenn sie bei einem Mitarbeiter eine Schwerbehinderung für möglich halten? „Aus Datenschutzgründen bekommen Arbeitgeber auf Anfragen beim Integrationsamt keine Auskunft darüber, ob ein Mitarbeiter schwerbehindert ist oder nicht“, sagt Rechtsanwältin Schuster. Deshalb sieht sie bei einer bevorstehenden Kündigung nur zwei Möglichkeiten, wie Chefs mögliche Probleme aus dem Weg räumen können:

  1. Sie können den Mitarbeiter fragen, ob er über einen Schwerbehindertenausweis verfügt.

  2. Sie können auf Verdacht einen Antrag auf Zustimmung beim Integrationsamt stellen.

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/die-fuenf-groessten-fehler-bei-kuendigungen[/embed]

Lohnfortzahlung trotz Kündigung?

Wenn Sie einen erkrankten Mitarbeiter kündigen, kann das teuer werden – wenn die Krankheit der Anlass für die Kündigung ist.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ferienjobber gesucht !

Personal

Ferienjobs für Schüler: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit Ferienjobs können Schüler ihr Taschengeld aufbessern. Für Betriebe sind sie eine Möglichkeit, potenzielle Azubis zu finden. Allerdings gilt es dabei einige Regeln zu beachten.

    • Personal, Personalbeschaffung
Elektromobilität clever und wandlungsfähig durch verschiedene Aufbaumodule: Auch der XBUS ist beim bfp-Forum 2023 dabei.

Fuhrpark

Mobilität im Umbruch: 5 Trends, die Betriebe jetzt beachten müssen

Welche Mobilitätstrends und -lösungen müssen Handwerksbetriebe jetzt im Blick haben? Antworten und Angebote finden Sie im Oktober beim bfp FORUM 2023!

    • Fuhrpark
Höhe des Krankengeldes: Selbstständige erhalt laut Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis 70 Prozent des Einkommens, das bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde.

Recht

Krankengeld und GKV-Beiträge: Was Handwerker wissen müssen

Um das Krankengeld und die Beiträge für Selbstständige richtig berechnen zu können, brauchen die Krankenkassen Einkommensnachweise. Diese Frist gilt es zu beachten.

    • Recht
Gemeinsame Zeit ist wichtig für Vater und Kind: Wenn Sie beide Freude am Kicken haben, können Sie zum Beispiel zusammen Fußball spielen.

Work-Life-Balance

Zeit für den Betrieb und die Kinder: Wie geht das?

Sie führen einen Handwerksbetrieb und haben wenig Freizeit: 9 Tipps, wie Sie als Betriebsinhaber trotzdem Zeit für Ihre Kinder finden.

    • Work-Life-Balance