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Alkoholsucht kann den Job kosten

Kündigungsgrund: Alkohol!

Stellt die Alkoholabhängigkeit eines Mitarbeiters ein Risiko dar, so ist das ein Kündigungsgrund. Selbst dann, wenn er noch keinen Schaden angerichtet hat.

Ein Mitarbeiter leidet unter Alkoholsucht. Auch im Betrieb kann er die Finger nicht davon lassen und bedient Bagger und Gabelstapler häufig betrunken – trotz ausdrücklichem Alkoholverbot. Ein Unfall passiert nicht, dennoch entlässt ihn der Chef.

Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München reicht der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage ein. Immerhin habe er nicht einen Unfall verursacht.

Das Gericht hielt die Kündigung jedoch für gerechtfertigt: Der Mitarbeiter sei alkoholsüchtig, könne während der Arbeit nicht darauf verzichten und stelle somit ein ständiges Risiko für Betrieb und Mitarbeiter dar. (Urteil vom 10.Mai 2012, Az. 3 Sa 1134/11 )

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(jw)

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