Alkoholsucht kann den Job kosten
Kündigungsgrund: Alkohol!
Stellt die Alkoholabhängigkeit eines Mitarbeiters ein Risiko dar, so ist das ein Kündigungsgrund. Selbst dann, wenn er noch keinen Schaden angerichtet hat.
Alkoholsucht kann den Job kosten
Stellt die Alkoholabhängigkeit eines Mitarbeiters ein Risiko dar, so ist das ein Kündigungsgrund. Selbst dann, wenn er noch keinen Schaden angerichtet hat.
Problem Alkoholismus: Wird ein Mitarbeiter rückfällig, ist das nicht gleich ein Kündigungsgrund.
Anonymität im Web schützt nicht vor Folgen
Einer Ihrer Mitarbeiter beleidigt Ihren Betrieb auf Facebook? Das kann ein Kündigungsgrund sein – sogar dann, wenn er keine Namen nennt!
Dass ein Arbeitnehmer keine Lust mehr hat zu arbeiten, ist kein Kündigungsgrund. Selbst dann nicht, wenn er es dem Chef klar und unmissverständlich ins Gesicht sagt.
Kein Schrecken ohne Ende: Schlagen Therapieversuche eines alkoholkranken Mitarbeiters fehl, kann der Arbeitgeber ihm krankheitsbedingt kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.