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Kündigungsschutz wird gelockert

Kündigungsschutz wird gelockert

Impuls für den Arbeitsmarkt oder kleinstmögliches Zugeständnis an die Wirtschaft? Ab 2004 können Betriebe mit bis zu fünf Angestellten fünf weitere Mitarbeiter befristet einstellen, ohne dass der Kündigungsschutz greift. Die Opposition lehnt den Bundestagsbeschluss als nicht ausreichend ab.

Die Lockerung des Arbeitsrechts ist mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossen worden. Nach der Gesundheitsreform hat die Bundesregierung damit den zweiten Baustein der Agenda 2010 umgesetzt.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hofft auf Neueinstellungen, weil der Arbeitsmarkt durch den Beschluss beweglicher sein wird. Erleichterungen soll es auch für Existenzgründer geben. Die werden in den ersten vier Jahren ihres Betriebes befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abschließen können. Und: Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Zahl der sozialen Kriterien, die ein Arbeitgeber berücksichtigen muss, begrenzt.

Dem hessichen Ministerpräsidenten Roland Koch gehen die Reformbeschlüsse nicht weit genug. Er will den Schwellenwert für befristete Neueinstellungen auf 20 Mitarbeiter erhöhen. Außerdem schlägt Koch Einstiegslöhne für zuvor Arbeitslose vor.

Trotz der Unionsmehrheit kann der Bundesrat den Bundestagsbeschluss nicht mehr stoppen eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich.

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