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Künstlersozialkasse: Jeder kommt dran

Angekündigt war es schon lange, jetzt bekommen es auch Handwerker zu spüren: Sie sollen in die Künstlersozialkasse einzahlen. Die Kontrollen laufen auf Hochtouren. Ausnahmen gibt es nicht, dafür viel bürokratischen Aufwand, wie Tischlermeister Horst Amstätter feststellen musste.

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01.12.2008

Kontrolle

Künstlersozialkasse: Jeder kommt dran

Angekündigt war es schon lange, jetzt bekommen es auch Handwerker zu spüren: Sie sollen in die Künstlersozialkasse einzahlen. Die Kontrollen laufen auf Hochtouren. Ausnahmen gibt es nicht, dafür viel bürokratischen Aufwand, wie Tischlermeister Horst Amstätter feststellen musste.

von Jörg Wiebking

Was haben Handwerker mit der Künstlersozialkasse (KSK) zu tun? Diese Fragen dürfte sich mancher Betriebsinhaber stellen, denn derzeit werden immer mehr Firmen überprüft, ob sie zu Abgaben an die KSK herangezogen werden können. Die KSK ist für die Sozialversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten zuständig. Sie finanziert sich zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, 20 Prozent schießt der Staat zu, 30 Prozent zahlen die Verwerter der künstlerischen oder publizistischen Leistungen. Zu diesen Verwertern zählen nicht nur Verlage, Theater oder Galerien. Ebenso können Unternehmen betroffen sein, die für ihre Leistungen werben oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben - also auch Handwerker.

Zahlen müssten Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erläutert Ursula Mittelmann, Fachanwältin für Sozialrecht aus Frankfurt: So seien gewerbliche Unternehmen nur betroffen, wenn sie regelmäßig freischaffenden Künstlern oder Publizisten Aufträgen erteilen (siehe: Wer muss zahlen? ). Fällig werde die Abgabe jedes Jahr, Nachzahlungen könne die KSK für maximal fünf Jahre verlangen. Der Abgabensatz variiere von Jahr zu Jahr. Derzeit liegt er bei 4,9 Prozent auf den Nettorechnungsbetrag der künstlerischen Leistungen. 2009 wird er auf 4,4 Prozent sinken.

Alle werden kontrolliert
Eigentlich müssten sich abgabenpflichtige Firmen selbst bei der KSK melden und jedes Jahr bis zum 31. März die relevanten Umsätze mitteilen. Doch weil das nicht so gut klappt, haben 2007 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die Kontrolle übernommen. Sie setzen dabei auf die normalen Betriebsprüfungen, verschicken aber auch Erhebungsbögen. Anfangs ging es um Großunternehmen, doch jetzt kämen nach und nach auch alle anderen Betriebe dran - #132;ohne Ausnahmen #147;, wie ein Sprecher der Rentenversicherung versichert.

"Lohnt sich der Aufwand?"
Tischlermeister Horst Amstätter aus Emden rechnet nicht damit, dass er wird zahlen müssen: #132;Unser Logo haben wir schon 20 Jahre und unsere Website habe ich selbst designt #147;, berichtet der Unternehmer. Blieben noch seine Zeitungsanzeigen, doch die Texte stammen von ihm und die Gestaltung übernimmt die Anzeigenabteilung der Zeitung. Den Erhebungsbogen musste er dennoch ausfüllen: #132;Vier Seiten Fragebogen und acht Seiten Erläuterungen #147;, hat der Chef eines Sieben-Mann-Unternehmens durchgearbeitet. Einfach ignorieren konnte der 51-Jährige das Anschreiben nicht: #132;Die drohen einem mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro. #147; Also hat Amstätter den Fragebogen #132;unter Protest #147; ausgefüllt: #132;Da wird viel abgefragt, was die Rentenversicherung längst weiß, zum Beispiel das Gründungsdatum, das zuständige Finanzamt und ein Auszug aus dem Gewerberegister. #147; Und Amstätter rechnet mit noch mehr Aufwand, wenn die Betriebsprüfer seine Angaben kontrollieren. #132;Bei der ganzen Bürokratie kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das überhaupt bei kleinen Handwerksbetrieben rechnet. #147;

Keine Ausnahmen
Die Kontrollen könne indes niemand umgehen, höchstens künftige Zahlungen, berichtet Anwältin Mittelmann: #132;Wenn der Auftragnehmer eine juristische Person ist, also eine GmbH oder eine AG, fallen keine Abgaben an. #147; Ob sich das immer lohnt, bezweifelt Mittelmann indes: #132;Um die Prüfung kommt trotzdem niemand herum. Und nach dem ersten Mal ist der jährliche organisatorische Aufwand für die Abgabe nur noch gering. #147; Auch sei fraglich, ob eine GmbH-Lösung am Ende günstiger ist: Nicht nur, weil eine GmbH möglicherweise ihrerseits abgabepflichtig sein könnte und das einpreist. #132;Man sollte auch bedenken, wie wichtig bei der Werbung die Wahl der passenden Dienstleister ist. Wer dabei nur nach der KSK-Pflicht entscheidet, zahlt am Ende vielleicht bei den Ergebnissen drauf. #147;

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wer wirklich an die KSK zahlen muss.

Wer muss zahlen?

Nicht jeder Handwerker, der gelegentlich Künstler oder Publizisten beschäftigt, muss KSK-Abgaben zahlen. Zahlen muss nur, wer die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Aufträge: Als künstlerische oder publizistische Leistung kann vieles gelten: die Gestaltung von Logos, Flyern, Broschüren oder Anzeigen, das Design einer Website, die Texte oder Fotos für eine Pressemitteilung oder der Auftritt von Künstlern beim Tag der offenen Tür.
  • Regelmäßig: Fällig werden die Abgaben, wenn das Unternehmen #132;nicht nur gelegentlich #147; Aufträge dieser Art erteilt. Wer jedes Jahr vom Grafiker einen neuen Flyer für sein Direktmarketing gestalten lässt, hat die Grenze schon überschritten, berichtet Rechtsanwältin Ursula Mittelmann. Selbst wenn die Auftragnehmer und die Aufgaben wechseln, könne das unter Umständen schon als #132;nicht nur gelegentlich #147; gelten - wenn zum Beispiel in einem Jahr ein Logo gestaltet wird, im nächsten ein Flyer und im dritten Jahr die neue Homepage.
  • Auftragnehmer: Fällig wird die Abgabe nur, wenn ein Unternehmen einen selbstständigen Künstler oder Publizisten beauftragt und bezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auftragnehmer selbst in der KSK versichert ist. Ebenso wenig, ob er alleine arbeitet oder einer Agentur angehört, ob er das haupt- oder nebenberuflich macht. Ausgenommen sind juristische Personen wie GmbH und AG.

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