Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuerbonus

Kunden haben Anspruch auf detaillierte Rechnung

Wenn der Kunde es wünscht, müssen Unternehmen die Leistungskomponenten in der Rechnung aufschlüsseln. Es geht um den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen.

Das hat das Amtsgericht Mühlheim entschieden. In dem Fall hatte ein Kunde von einem Unternehmen eine Rechnung verlangt, in der die Lohnkosten gesondert ausgewiesen sind. Die erbrachte Leistung hatte der Kunde zuvor bezahlt und dafür lediglich eine Quittung erhalten - zu wenig, um die Kosten von der Steuer abzusetzen. Das Gericht entschied nun, dass der Kunde einen Anspruch darauf habe, dass in der Rechnung der Lohnanteil für die Leistungen ausgewiesen ist, der Kunde die Kosten gemäß Paragraf 35 a Abs. 2 EStG absetzen kann, allgemein bekannt als Handwerkerbonus.( Urteil vom 30. Juli 2015, Az. 12 C 1124/14)

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Abrechnung von Stundenlohnverträgen: Laut BGH ist keine detaillierte Abrechnung erforderlich, aber sie kann vertraglich vereinbart werden.

Recht

Stundenlohnvertrag: Handwerker müssen Rechnung nicht aufschlüsseln

Müssen Handwerker die Leistungen bei einem Stundenlohnvertrag detailliert aufschlüsseln? Der BGH hat in einem Streit zwischen Handwerker und Kunde für Klarstellung gesorgt.

    • Recht, Baurecht
Einen

Recht

Bauvertrag: Keine Rechnungskürzung für spätere Fertigstellung

Ein Vertrag sah eine Ausführungszeit von 12 Monaten vor. Die Leistungszeit war nicht so genau definiert. Wer hat Recht, wenn der Bau länger dauert und die Mahnung vergessen wurde?

    • Recht
Schlagkräftiges Argument für eine Schätzung: Die Geldverkehrsrechnung ist aussagekräftiger als fehlende Rechnungsnummern.

Steuern

Rechnungslücken allein reichen nicht für Gewinnschätzung

Lücken in den Rechnungsnummern können zu Steuernachzahlungen führen – aber nur dann, wenn das Finanzamt weitere Indizien für Steuerhinterziehung findet.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer