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Ein kleines Geschenk mit roter Schleifer liegt auf einem Holztisch

Politik und Gesellschaft

Kundengeschenke: 35-Euro-Grenze bleibt doch wie bisher

Übersteigt der Wert eines Geschenks plus Steuern die 35-Euro-Grenze, fällt der Betriebsausgabenabzug weg. Das hat der Bundesfinanzhof im März entschieden. Doch jetzt rudert das Bundesfinanzministerium zurück.

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Für den Betriebsausgabenabzug ist weiterhin allein der Geschenkwert maßgeblich, das teilt der Bund der Steuerzahler mit. Dabei beruft sich der Verein auf das Bundesfinanzministerium.

Hintergrund: Ende März hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk übernommene Pauschalsteuer ein zweites Geschenk ist. Der Wert des Geschenks und die Steuer müssten zusammengerechnet werden. Übersteige die Summe den Betrag von 35 Euro, entfalle der Betriebsausgabenabzug.

Doch offenbar wird dieses Urteil nicht angewendet werden. Dem Bund der Steuerzahler zufolge wird das Bundesfinanzministerium (BMF) das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlichen. Allerdings solle das mit einer Fußnote versehen werden, das auf ein Verwaltungsschreiben vom 19. Mai 2015 verweist. Daraus folgert der Bund der Steuerzahler, dass für den Betriebsausgabenabzug weiterhin allein der Geschenkwert maßgelblich sei.

Vom BMF gibt es dazu keine offizielle Stellungnahme. Allerdings ist auf der Website des Ministeriums bereits ein Hinweis zu finden. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist dort mit folgender Fußnote versehen: „Die Finanzverwaltung wendet die Vereinfachungsregelung in Rdnr. 25 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2015 (BStBl I S. 468) weiter an.“

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