Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Ladungssicherung im Blickpunkt

Ladungssicherung im Blickpunkt

Sicherer Transport von Ladung ist nicht selbstverständlich: Bei zwei von drei Fahrzeugen wird die Ladung nicht sachgerecht gesichert. Die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH bietet jetzt kompetente Hilfe an.

Sicherer Transport von Ladung ist nicht selbstverständlich: Bei zwei von drei Fahrzeugen wird die Ladung nicht sachgerecht gesichert. Die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH bietet jetzt mit dem Zertifikat "Geprüfte Ladungssicherung" kompetente Hilfe an. Dabei werden transportierte Ware, Fahrzeug und optimale Sicherung aufeinander abgestimmt. Das Zertifikat ist typspezifisch auf Fahrzeug- und Aufbauart bezogen.

Seit zehn Jahren befasst sich die TÜV Nord GmbH mit dem Thema Ladungssicherung. Es gewinnt immer mehr an Aktualität, so die Einschätzung von Gerhard Remmert, dem Leiter der Gruppe Ladungssicherung. Verkehrskontrollen der Polizei belegen, dass zwei von drei Fahrzeugen wegen nicht ausreichender Ladungssicherung auffallen. Schwere Unfälle sprechen darüber hinaus eine ganz eigene Sprache.

"Das Thema Ladungssicherung entscheidet sich aber nicht erst auf der Autobahn, sondern an der Verladerampe", so Gerhard Remmert. Zwar trage der Fahrer eine hohe Verantwortung für seinen Lkw oder Lastzug, jedoch sei auch der Verlader gefordert und in der Pflicht. Daher müsse Ladungssicherung von allen Seiten ernst genommen werden, angefangen vom Fahrzeughersteller über den Speditionsleiter und Verlader bis hin zum Fahrer.

Zertifikat für Hersteller

Für die Hersteller haben die Fachleute das Zertifikat "Geprüfte Ladungssicherung" entwickelt. Es bestätigt die Aufbaufestigkeiten, die Art und Wirksamkeit der Ladungssicherung, die Grenzen der bestätigten Sicherungswirkung sowie das Verhältnis der Prüfkräfte zur Nutzlast. Jedes einzelne Fahrzeug erhält ein solches Zertifikat, die Fahrzeug-Ident-Nummer ist auf der Zertifikatkopie angegeben. Nach außen dokumentiert ein Klebesiegel die "geprüfte Ladungssicherung".

"Mit diesem Zertifikat schaffen wir ein Instrument, das Herstellern ermöglicht, sich auf einem Feld im Markt zu positionieren, das bislang leider eine kleine Rolle spielte", sagt Gerhard Remmert. Bei abweichenden Ladungssicherungsfällen, die das Zertifikat nicht erfasst, erstellen die Ladungssicherungsberater spezielle Gutachten. Grundlage bilden die Angaben im Zertifikat über Aufbaukräfte und Reibbeiwerte. Das Zertifikat ist in der Regel nicht auf eine spezielle Ladung beschränkt. Es werden allgemeine Angaben zur Ladungssicherung gemacht.

Hilfe vom TÜV mit Seminaren zur Ladungssicherung

Wichtig ist das Thema Ladungssicherung bereits beim Fahrzeugkauf. "Idealerweise hat es ein Zertifikat, das Aussagen zur Festigkeit des Aufbaus und zu Ladungssicherungsmöglichkeiten macht. Alles weitere müssen Verlader und Transporteur umsetzen. Das setzt natürlich ein Grundwissen angewandter Physik bei Versender, Verlader und Fahrer voraus. "Dieses Grundwissen vermitteln die Dozenten in den Seminaren der TÜV Nord Akademie seit vielen Jahren." Sie bietet Seminare zum Thema Ladungssicherung, Gefahrgut und Arbeitsschutz in ihren Geschäftsstellen an, darüber hinaus auch firmeninterne Schulungen vor Ort. Remmert: "In den Ladungssicherungs-Schulungen für Fahrer geht es beispielsweise um Verlade- und Zurrtechniken."

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Informationen zum Thema Ladungssicherung gibt es bei der TÜV Nord Straßenverkehr GmbH, Am TÜV 1, 30519 Hannover, Telefon (05 11) 9 86-12 73, Fax (05 11) 9 86-20 55, E-Mail: ladungssicherung@tuev-nord.de und im Internet unter www.tuev-nord.de/8262.asp.

Informationen über die Schulungsangebote gibt es bei der TÜV Nord Akademie, Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg, Telefon (040) 85 57-22 90, Fax (040) 85 57-27 82, Mail akademie@tuev-nord.de und im Internet unter www.tuev-nord.de/akademie. Die Online-Seminarsuche ist erreichbar unter www.tuev-nord.de/orbis.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Autofahrer müssen beim Überholen der Müllabfuhr so langsam fahren, dass sie ihr Fahrzeug sofort zum Stehen bringen können.

Straßenverkehrsordnung

Ist das Überholen von Müllwagen erlaubt?

Müllautos, die im Einsatz sind, verstopfen nicht selten die Straße. Doch wer beim Vorbeifahren diesen Fehler macht, verstößt laut einem Urteil gegen die Straßenverkehrsordnung.

    • Recht
Halten oder Aufnehmen ohne die gezielte Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht verboten.

Telefon am Steuer

Handy während der Fahrt umlagern: Ist das erlaubt?

Das Handy in der Hand halten, während man im Auto per Freisprecheinrichtung telefoniert: Ob das gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, musste ein Gericht klären.

    • Recht
Kann der Dienstwagenfahrer nicht unmittelbar auf dem Grundstück laden, ist er auf öffentliche Ladestationen in seiner Nähe angewiesen. Kreative Lösungen, wie im vorliegenden Fall sind nicht erwünscht.

Fuhrparkrecht

Ist das Laden eines E-Autos am Straßenrand erlaubt?

Nicht immer haben Nutzer eines E-Fahrzeugs die Möglichkeit, auf einem Grundstück an der Wallbox zu laden. Steht das E-Auto am Straßenrand könnte das Ladekabel zum Fahrzeug über den Bürgersteig gelegt werden. Wir sagen Ihnen, ob dies erlaubt ist.

    • Fuhrpark
Ein Unfall an einer Baustelle kann teuer werden, wenn dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen

Urteil

Radfahrer rammt Bauschuttcontainer – wer zahlt?

Falsch platziert und schlecht gesichert: Bauunternehmer tragen bei Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn sich Verunglückte ordnungswidrig verhalten.

    • Recht