Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Lebensversicherungen noch im Jahr 2001 übertragen

Lebensversicherungen noch 2001 übertragen

Steht eine Lebensversicherung zur Auszahlung bereit, sollten Eltern die Police noch in diesem Jahr auf ihr Kind übertragen. Ab 2002 soll nämlich der Rückkaufswert und nicht der eingezahlte Wert zur Besteuerung angesetzt werden.

Steht eine Lebensversicherung zur Auszahlung bereit, wird diese nicht selten auf ein Kind übertragen. Der Vorteil: Im Gegensatz zur Geldschenkung besteuert das Finanzamt gerade einmal zwei Drittel der bisher eingezahlten Prämien. Alles in allem liegen zwei Drittel dieser Prämien dann meist unter dem Schenkungsfreibetrag von 400.000 Mark, der einem Kind je Elternteil zusteht. Der Staat ging so also meist leer aus.

Das soll sich jedoch nun ändern. Bundesfinanzminister Hans Eichel möchte bei der Übertragung einer Lebensversicherung ab 2002 nämlich den Rückkaufswert zur Besteuerung ansetzen. Im Klartext heißt das: Eine Versicherung, in die im Laufe der Jahre 300.000 Mark einbezahlt wurden, hat einen Rückkaufswert von 700.000 Mark. Wer die Police noch im Jahr 2001 auf seinen Sohn oder seine Tochter überträgt, kann dies noch steuerfrei tun.

Beispiel: Bei einer Lebensversicherung, in die bisher 300.000 Mark einbezahlt wurden, müssen zwei Drittel, also 200.000 Mark, versteuert werden. Wird noch der Freibetrag von 400.000 Mark je Elternteil abgezogen, bleibt eine Steuerschuld von null Mark. Ab 2002 wären immerhin 300.000 Mark mit dem Finanzamt zu teilen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wie ein Taschenwärmer für Gebäude: Forscher wollen Fenster und Türen mit Pufferfunktion entwickeln. Das Ziel: Geringere thermische Verluste und weniger thermische Schadensfälle.

Holzhelden

So sollen Fenster zu Wärmespeichern werden

Kennen Sie Taschenwärmer? Forscher wollen das Prinzip solcher Latentwärmespeicher auf Fenster und Türen übertragen.

    • Holzhelden
Zwei Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen? Für die meisten Eltern wird das beim Basiselterngeld künftig nicht mehr möglich sein.

Personal

Elterngeld: Was sich ab 1. April 2024 ändert

Die Änderungen beim Elterngeld treffen nicht nur Spitzenverdiener. Diese Neuerung sollten alle Eltern kennen, die parallel in Elternzeit gehen wollen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Geplant: Für das Elterngeld soll es eine neue Einkommensgrenze geben. Paare mit Einkommen ab 150.000 Euro pro Jahr würden dann leer ausgehen. Bisher liegt die Grenze noch bei 300.000 Euro.

1-Klick-Umfrage

Umfrage: Schluss mit Elterngeld für Gutverdiener?

Die Bundesregierung will bei gut verdienenden Paaren das Elterngeld streichen. Die Grenze soll bei 150.000 Euro zu versteuerndes Familieneinkommen liegen. Was sagen Sie dazu?

    • Politik und Gesellschaft
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal