Steht eine Lebensversicherung zur Auszahlung bereit, wird diese nicht selten auf ein Kind übertragen. Der Vorteil: Im Gegensatz zur Geldschenkung besteuert das Finanzamt gerade einmal zwei Drittel der bisher eingezahlten Prämien. Alles in allem liegen zwei Drittel dieser Prämien dann meist unter dem Schenkungsfreibetrag von 400.000 Mark, der einem Kind je Elternteil zusteht. Der Staat ging so also meist leer aus.
Das soll sich jedoch nun ändern. Bundesfinanzminister Hans Eichel möchte bei der Übertragung einer Lebensversicherung ab 2002 nämlich den Rückkaufswert zur Besteuerung ansetzen. Im Klartext heißt das: Eine Versicherung, in die im Laufe der Jahre 300.000 Mark einbezahlt wurden, hat einen Rückkaufswert von 700.000 Mark. Wer die Police noch im Jahr 2001 auf seinen Sohn oder seine Tochter überträgt, kann dies noch steuerfrei tun.
Beispiel: Bei einer Lebensversicherung, in die bisher 300.000 Mark einbezahlt wurden, müssen zwei Drittel, also 200.000 Mark, versteuert werden. Wird noch der Freibetrag von 400.000 Mark je Elternteil abgezogen, bleibt eine Steuerschuld von null Mark. Ab 2002 wären immerhin 300.000 Mark mit dem Finanzamt zu teilen.