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Ein Transporter fährt durch die Nacht.

Gesetzesänderung

Leichte Nutzfahrzeuge werden bald wieder als Lkw besteuert

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz soll geändert werden. Zur Freude der Handwerker werden leichte Nutzfahrzeuge wie Lkw besteuert – und nicht wie Pkw.

Die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), wonach leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen wie Pkw besteuert wurden, soll abgeschafft werden. Der Bundestag hat Mitte September die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Damit werden leichte Nutzfahrzeuge künftig, auch wenn die Transportfläche weniger Raum einnimmt als die Personenbeförderungsfläche, wieder als Lkw besteuert.

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Die Sonderregelung hatte bei vielen Handwerksbetrieben für einen erhöhten Kfz-Steuerbescheid geführt. Seit Ende 2018 hatte der Zoll mittels einer Software die leichten Nutzfahrzeuge gefiltert, die den Kriterien zur Besteuerung als Pkw entsprachen. Betriebe wurden dann aufgefordert, ihre Fahrzeuge zur Überprüfung des Flächenverhältnisses beim Zoll vorzuführen – was einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutete.

Der Zoll teilte auf Anfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit, dass die aufgrund des § 18 Abs. 12 KraftStG erhöhten Steuerbescheide automatisch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geändert werden. Es sei nicht nötig, dass Betriebe Widerspruch einlegen. Der Zoll bitte um Geduld, da die entsprechende Software voraussichtlich erst im Januar 2021 bereit stehen werde. Dann werde der Zoll damit beginnen, die Bescheide nach und nach zu ändern, teilte die Handwerksorganisation mit.

Mit einem Widerspruch des Bundesrates gegen das Gesetz ist laut ZDH nicht zu rechnen.

Haben Sie ein leichtes Nutzfahrzeug und fragen sich, ob es künftig wieder als Lkw besteuert wird oder nicht? Kommentieren Sie hier!

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