Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Pflicht zur elektronischen Bilanzen ab 2014

Leichtes Spiel mit der E-Bilanz

Bilanzen auf Papier haben ausgedient: Spätestens 2014 sind die ersten elektronischen Bilanzen fällig. Was ändert sich für das Handwerk? Für wen gibt es Ausnahmen? Das kommt auf Sie zu.

Die gute Nachricht: Kleine und mittlere Unternehmen können die elektronische Bilanz ( E-Bilanz) ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzen, berichtet Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuerpolitik im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Lange hätten ZDH und Kammern für eine einfache Lösung gekämpft und dabei alle wesentlichen Punkte lösen können.  "Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden", betont der Experte. Und das bringt die E-Bilanz:

Keine E-Bilanz nicht für EÜR
Betroffen sind nur bilanzierungspflichtige Betriebe. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro oder einem Gewinn von weniger als 50.000 Euro, die ihr Ergebnis per Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, müssen auch weiterhin nur das Formblatt EÜR einreichen – in Papierform oder digital.


Einführung und Übergang
Verpflichtend ist die E-Bilanz für die allermeisten Betriebe ab dem Kalenderjahr 2013 – also mit der Abgabe der Steuererklärungen im Jahr 2014. Freiwillig können Handwerker die E-Bilanz erstmalig für das Kalenderjahr 2012 oder das Wirtschaftsjahr 2012/13 einreichen.

Nächste Seite: So einfach wird die Anpassung für Ihren Betrieb!

So einfach wird die Anpassung für Ihren Betrieb!

Betriebe müssen ihre Kontenrahmen und Bilanzen nicht - wie lange befürchtet - anpassen. "Das ist der wichtigste Erfolg unserer Verhandlungen: Kein Unternehmen muss mehr elektronische Positionen ausfüllen als bisher", betont Lefarth. Kleine und mittlere Betriebe profitieren von drei Vereinfachungen:

  • Überleitungsrechnung genügt: Viele Betriebe erstellen bislang keine gesonderte Steuerbilanz, sondern ermitteln sie per Überleitungsrechnung aus der Handelsbilanz. "Das wird auch bei der E-Bilanz so funktionieren, eine gesonderte Steuerbilanz muss nicht ermittelt werden", betont Lefarth.
  • Flexible Mussfelder: Die Betriebe müssen für sogenannte Mussfelder in der E-Bilanz keine neue Daten ermitteln. Lassen sich Informationen für ein Mussfeld nicht aus der Buchführung ableiten oder gibt es zum Beispiel aufgrund der Rechtsform kein entsprechendes Buchungskonto, dann muss das Unternehmen diese Daten auch nicht zusätzlich ermitteln.
  • Dauerhafte Auffangpositionen: Zusätzliche Flexibilität schaffen sogenannte Auffangpositionen. Sie sind die Korrekturposten für die Positionen, die sich aus der Buchführung ergeben und nicht direkt den Mussfeldern zuordnen lassen. "Die Auffangposten wird es dauerhaft geben und nicht nur für eine Übergangszeit", sagt Lefarth.


Anpassung der EDV

Die Daten der E-Bilanz müssen nach einem bestimmten Standard übermittelt werden, im sogenannten XBRL-Format. Für Betriebe, die Ihre Bilanz von einem Steuerberater erstellen lassen, werde das völlig unproblematisch sein. "Das gilt für 95 Prozent aller bilanzierenden Unternehmen", schätzt Lefarth. Doch auch für alle anderen sollte es keine Probleme geben, da die Hersteller mit Hochdruck daran arbeiten, ihre Buchführungssoftware anzupassen.




Keine lange Vorbereitung nötig

Durch die Vorgaben an die vereinfachte E-Bilanz sieht Lefarth keinen Bedarf, sich frühzeitig auf den Wechsel vorzubereiten.



Nächste Seite: Für wen gibt es Ausnahmen?

Für wen gibt es Ausnahmen?

Eigentlich gibt es keine Ausnahmen von der E-Bilanz. Wer keine E-Bilanz einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern rechnen.

Lefarth erwartet jedoch, dass die Finanzverwaltung in Ausnahmefällen zumindest 2014 noch "beide Augen zudrücken wird". Zum Beispiel, wenn ein Handwerker objektiv nicht in der Lage ist, eine E-Bilanz zu erstellen, weil er keinen PC besitzt. Oder wenn der Betrieb kurz vor der Liquidation steht, etwa durch Insolvenz oder Betriebsaufgabe.

"Das ist kein Freibrief", betont der Steuerexperte, "aber wenn das glaubhaft ist, hat die Finanzverwaltung auch einen Ermessensspielraum."

Was für Folgen hat die E-Bilanz?
In erster Linie steige damit die Transparenz für die Finanzämter, sagt Lefarth. "Die Finanzverwaltung kann die Bilanzen schneller auf Plausibilität prüfen. Wenn Zahlen dann nicht zusammenpassen, zum Beispiel beim Wareneinkauf und Warenausgang, dann hat so ein Betrieb ein Problem." Auf der anderen Seite schaffe die E-Bilanz für Betriebe schneller Rechtssicherheit und werde es Unternehmern erleichtern, Fragen schneller zu klären. Langfristig dürfe die digitale Steuerverwaltung jedenfalls keine Einbahnstraße sein: "Auch wenn das jetzt vielleicht noch Zukunftsmusik ist: Mittelfristig sollten sich durch die E-Bilanz zum Beispiel die Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen verkürzen."


Weitere Infos zum Thema "Steuern":

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer
Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll sie Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden treffen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Arbeitszeiterfassung: Für wen gibt es Ausnahmen?

Neuer Anlauf: Das Bundesarbeitsministerium will nun doch Betriebe aller Branchen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Mit einer Ausnahme.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht
Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.

Steuern

Elster: "Verklicken" bei der Steuererklärung kann teuer werden

Wer bei der elektronischen Steuererklärung Daten importiert, sollte den Steuerbescheid sofort prüfen: Datenfehler muss das Finanzamt später nicht mehr ändern.

    • Steuern
SHK-Unternehmer  und Innungsobermeister Kai Schaupmann sieht bislang keine Vorteile durch die eAU, sondern Mehraufwand: Ist die eAU erst nach der Lohnabrechnung verfügbar, müsse diese im Folgemonat korrigiert werden.

Personal

Nach 8 Monaten: Noch immer Probleme mit eAU

Weniger Aufwand und Bürokratie war das Ziel der elektronischen Krankschreibung (eAU). In der Praxis sieht das anders aus. Kassen und Minister geben den Betrieben die Schuld. Zu Recht?

    • Personal, Politik und Gesellschaft