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Letzter Aufruf: Vorsorgezuschüsse kassieren

Die staatliche Förderung für die Altersvorsorge steigt. Davon profitieren Unternehmer und mitarbeitende Angehörige. Jetzt können Sie noch für 2005 kassieren.

Die Bundesregierung hat die staatliche Förderung der Altersvorsorge verbessert. Die Änderungen treten ab 2008 in Kraft. Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten empfehlen Versicherungsnehmern, diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente ergeben sich folgende Änderungen: Wer vier Prozent des Bruttoeinkommens für Beiträge aufwendet, bekommt ab 2008 eine höhere Grundzulage von 154 Euro pro Jahr (bisher 114 Euro) und eine höhere Kinderzulage von 185 Euro (bisher 138 Euro). Gleichzeitig können ab 2008 Beiträge bis zu 2100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden (bisher : maximal 1575 Euro). Die Riester-Rente dient der Vorsorge von Arbeitnehmern, also auch angestellten Angehörigen, die im Betrieb mitarbeiten. Anspruch auf Förderung haben zudem selbstständige Handwerker in der Zeit, in der sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Auch wenn der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, können Selbstständige eine eigene Police abschließen und die volle Förderung kassieren.

Tipp: Riester-Sparer sollten allerdings den Zulagenantrag nicht vergessen. Bis Ende 2007 können noch die Zulagenanträge für 2005 gestellt werden, andernfalls verfällt die Förderung.

Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente erhöht sich die steuerliche Absetzbarkeit von derzeit 66 auf 68 Prozent des maximalen Jahresbeitrags von 20.000 Euro. Sie steigt automatisch weiter um zwei Prozentpunkte jährlich, bis 100 Prozent erreicht sind. Die Rürup-Rente steht allen Unternehmern offen.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben bis maximal 2520 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Ursprünglich sollten auf die Beiträge ab 2009 Sozialabgaben anfallen.

(jw)

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