von Bernhard Köstler
Die Regierung hat nicht nur Steuervergünstigungen gestrichen, sondern sie will die Betriebe 2006 auch entlasten. Neben der Möglichkeit für Privathaushalte, Handwerkerrechnungen für Modernisierung- und Renovierungsarbeiten steuerlich abzusetzen (wir berichteten), gibt es zwei weitere positive Trends. Sie sollen die Liquidität erhöhen und Investitionsanreize schaffen.
Abschreibungen:
Für die Jahre 2006 und 2007 hat die schwarz-rote Bundesregierung die Abschreibung von Neuinvestitionen von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben.
Hat ein Unternehmer beispielsweise im Januar 2006 eine Fräsmaschine für 20 000 Euro erstanden, kann er im ersten Jahr nicht mehr nur 4000 Euro, sondern nun 6000 Euro als Gewinn mindernde Abschreibung verbuchen.
Umsatzsteuer:
Bei der Fälligkeit der Umsatzsteuer kommt die Regierung kleineren Unternehmen in den alten Bundesländern entgegen. Betriebe mit nicht mehr als 250 000 Euro Umsatz können ab sofort zur Ist-Besteuerung übergehen. In den neuen Ländern gilt nach wie vor eine Umsatzgrenze von 500 000 Euro. Solche Unternehmer können beim Finanzamt beantragen, dass sie die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn der Rechnungsbetrag tatsächlich eingangen ist.