Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Lohnansprüche in der Insolvenz

Macht ein Betrieb pleite, stellt sich für die Mitarbeiter die Frage: Wie an die ausstehenden Löhne kommen? Meist handelt es sich um einfache Insolvenzforderungen. Und die sind in der Praxis kaum durchsetzbar.

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, stellt sich für die Arbeitnehmer das Problem, wie sie an ihre rückständigen Löhne kommen. Da es sich meist um einfache Insolvenzforderungen handelt, sind diese in der Praxis kaum durchsetzbar. Anders sieht es bei der Bezahlung für Arbeiten im laufenden Insolvenzverfahren aus.

von Dr. Jochen A. Keilich und Jörn Franz

Lohnansprüche, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, werden gemäß Insolvenzordnung (InsO) nicht bevorzugt behandelt. Vielmehr gelten sie als einfache Insolvenzforderungen (Paragraf 38 InsO). Diese Lohnforderungen sind wie andere Gläubigerforderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Erst nachdem die Kosten des Insolvenzverfahrens und Masseverbindlichkeiten (zum Beispiel laufende Lohn-, Telefon-, Mietkosten, die nach der Verfahrenseröffnung entstanden sind) beglichen wurden, können aus dem Rest des Schuldnervermögens die angemeldeten Schulden und damit die rückständigen Löhne bezahlt werden.

Der Insolvenzverwalter soll dabei die offenen Forderungen aller Gläubiger, einschließlich der Arbeitnehmeransprüche, gleichmäßig erfüllen. Hierfür steht nur das verbleibende Vermögen des insolventen Betriebes zur Verfügung. Dies bedeutet regelmäßig, dass Lohnforderungen nur zu einem Bruchteil oder gar nicht erstattet werden können.

Insolvenzgeld

Für Lohnansprüche der letzten drei Monate vor der Insolvenz steht den Arbeitnehmern gemäß dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) die Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit zu.

Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt voraus, dass der Arbeitgeber vor dem Eintritt der Insolvenz in den vorangegangenen drei Monaten keinen oder nur anteilig Lohn gezahlt hat. Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das von der Höhe des arbeitsvertraglich vereinbarten Einkommens abhängig ist.

Wird Insolvenzgeld geleistet, gehen die ursprünglichen Lohnansprüche mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über.

Der Arbeitnehmer als Massegläubiger

Masseverbindlichkeiten sind Ansprüche, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen. Wird der Betrieb auch nach der Eröffnung des Verfahrens durch den Insolvenzverwalter fortgeführt und beschäftigt dieser weiterhin Mitarbeiter, so sind deren Ansprüche gegenüber denen anderer Massegläubiger bevorzugt zu erfüllen. Die Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich für diesen Zeitraum ihr Arbeitsentgelt vollständig.

Dr. Jochen A. Keilich ist Rechtsanwalt bei der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin. Jörn Franz ist als Trainee in der Sozietät tätig.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Vorsicht: Wenn Unternehmen ihre Belegschaft nicht mehr bezahlen, ist das ein großes Warnsignal für eine bevorstehende Insolvenz.

Unternehmensfinanzierung

Geschäftspartner pleite? 10 Warnzeichen für eine Insolvenz

Ist Ihr Kunde insolvent, kann das für Ihren Betrieb gefährlich werden. Das sind typische Warnzeichen für eine Insolvenz und so können Sie sich schützen.

    • Unternehmensfinanzierung

Politik und Gesellschaft

Insolvenzen im Februar: Zahl steigt zweistellig

Im April ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken. Doch vergleicht man den Februar 2023 mit dem Vorjahresmonat, ergibt sich ein anderes Bild.

    • Politik und Gesellschaft, Unternehmensfinanzierung
Kein Mindestlohn gezahlt: Das ist laut Bundesarbeitsgericht eine Ordnungswidrigkeit.

Personal

Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich für den Mindestlohn?

Eine GmbH zahlt keinen Lohn mehr und meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter verklagt die Geschäftsführer auf Zahlung des Mindestlohns als Schadenersatz.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
„Wir setzen normalerweise Zahlungsziele von einer Woche“, erzählt Mario Engelhardt.

Unternehmensfinanzierung

Insolvenzen und Zahlungsmoral: „Die Zeiten werden härter“

Mit einem Abschlag-System schützt sich Mario Engelhardt vor Zahlungsausfällen. Das hat den Handwerker dieses Jahr vor dem Schlimmsten bewahrt.

    • Unternehmensfinanzierung, Forderungsmanagement, Strategie