Beschwerden können sich lohnen: Im vergangenen Jahr haben die Finanzämter als Folge von Einsprüchen rund 2,3 Millionen Steuerbescheide geändert. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums geht hervor. Das bedeute nach Angaben des Ministerium jedoch nicht, dass alle abgeänderten Einsprüche fehlerhaft waren. Häufig würden die Änderungen, so genannte Abhilfen, darauf beruhen, dass viele Steuerzahler manche Aufwendungen erst Einspruchsverfahren geltend gemacht hätten. Von fehlerhaften Bescheiden könne daher keine Rede sein. Zu einer etwas anderen Einschätzung kommt indes die Zeitschrift Capital: Sie rät dazu, Steuerbescheide unbedingt zu überprüfen, da jeder dritte Bescheid Rechnungs- oder Übertragungsfehler aufweise.
Insgesamt gingen bei den Finanzämter 2006 rund 5,9 Millionen Einsprüche ein, fast ein Drittel mehr als im Vorjahr. Nach Angaben der Steuergewerkschaft liege das daran, dass Steuerzahler immer besser über ihre Rechte informiert seien. Zum anderen machten sich so genannte Massenansprüche bemerkbar: Steuerzahler, die von einer Gerichtsentscheidung in Steuersachen betroffen sind, legen zunächst Einspruch einlegen. Dabei handele es sich meistens um tausende Steuerzahler.
(jw)