Inkrafttreten soll das Gesetz erst zum 1. Januar 2018. Endgültig unter Dach und Fach ist es trotz der Entscheidung des Bundestags noch nicht. Schließlich muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen – voraussichtlich am 31. März.
Das Gesetz sieht vor, dass künftig derjenige für mangelhaftes Material haftet, der den Produktfehler zu verantworten hat. Das bedeutet: Lieferanten müssen künftig für die Ein- und Ausbaukosten geradestehen, wenn sie Handwerkern mangelhaftes Material verkaufen. Damit schließt sich nach Einschätzung von ZDH-Generalssekretär Holger Schwannecke für Handwerker die bestehende Haftungsfalle. Er bewertet die Reform daher als großen Erfolg.
Positive Aspekte sieht Schwannecke auch beim Bauvertragsrecht. Als Beispiel führt er die Baukammern an, die bei den Landgerichten installiert werden sollen. Nach Einschätzung der CDU-Fraktion sollen die dafür sorgen, dass Streitfälle künftig „bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können“.
Durchweg positiv ist Reaktion des Handwerks auf das neue Bauvertragsrecht nicht: Denn Schwannecke kritisiert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz. Die müssten in den nächsten Jahren erst durch Gerichte geklärt werden, so die Einschätzung des ZDH-Generalssekretärs.