Die derzeitige Mängelhaftung ist für Handwerksbetriebe ein unkalkulierbares Risiko: Erweist sich verbautes Material als mangelhaft und es muss nachgebessert werden, dann ist der Verkäufer bisher lediglich dazu verpflichtet, Ersatzmaterial zu stellen. Für die Kosten des Ein- und Ausbaus haftet der Handwerker. Ein neues Gesetz soll das derzeitige Mängelrecht reformieren.
Zwei große Haken
Der Gesetzentwurf sieht einen Ausgleichsanspruch gegen den Verkäufer vor. Insoweit geht die Reform für die deutschen Handwerksbetriebe in die richtige Richtung. Einen großen und einen kleinen Haken hat der Entwurf aber. Der kleine: Der Verkäufer kann entscheiden, ob er dem Handwerker die Nachbesserung überlässt oder aber ob er es selbst macht. Der große: Die Lieferanten können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Haftung ausschließen.
Damit hätte der Verkäufer die Möglichkeit, den Handwerker in seinen Rechten zu beschneiden. Es entstünde Unsicherheit. Nicht nur auf der Seite des Handwerkers, der unter Umständen seine Ansprüche langwierig auf dem Rechtsweg geltend machen muss, sondern auch für den Kunden. Denn der sitzt so lange auf der halbfertigen Baustelle oder muss mit Mängeln leben, bis die Angelegenheit entschieden ist – und das kann lange dauern. Zustände, die so nicht tragbar sind. Das meint Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Recht des Stärkeren darf nicht Maßstab des Gewährleistungsrechts sein“.
Bundesrat denkt mit
Und auch die Bundesländer sind mit dem Gesetzentwurf noch nicht zufrieden, der Bundesrat möchte nachbessern. Zum einen im Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum anderen aber auch bei den Dingen, die im engen Wortsinn nicht „ein- oder ausgebaut“ werden. Ein Beispiel dafür: Mangelhafter Lack müsste abgeschliffen und erneuert werden. Zudem stellt sich der Bundesrat die Frage, ob es rechtens ist, dass der Verkäufer entscheiden kann, ob er selbst den Mangel beheben möchte. Denn ganz richtig haben die Mitglieder des Bundesrates erkannt, dass der Verbraucher in keinerlei Beziehung zum Verkäufer steht. Sein Vertragspartner ist der Handwerker. Es sei fraglich, ob der Endverbraucher einen dritten Beteiligten akzeptiere. Für Schwannecke sendet der Bundesrat die richtigen Signale: „Der Bundesrat setzt mit seiner Stellungnahme ein klares Zeichen für mehr Praxisnähe und den Schutz kleiner Betriebe.“
Sachfremde Fragen gesondert regeln
Damit die Reform des Mängelrechtes schnell auf den Weg kommt, schlägt der Bundesrat sogar vor, sogenannte sachfremde Regelungen – wie beispielsweise neue Vorschriften für das Bauvertragsrecht – außen vor zu lassen. Änderungen des Bauvertragsrechts hätten weitreichende Folgen, die das Gesetzgebungsverfahren bremsen könnten. Während hingegen beim reinen Mängelrecht die Ziele der Bundesregierung klar im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind: „Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat“ – darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Die Legislaturperiode neigt sich aber schon wieder ihrem Ende entgegen und danach könnte es sein, dass die Karten ganz neu gemischt werden.
Einfluss nehmen
Ebenfalls auf Seiten der Handwerker steht die Fairplay-Initiative „Mit einer Stimme“ in Hannover. Sie sieht in der bisherigen deutschen Regelung des Mängelrechts sogar einen Verstoß gegen EU-Recht und das UN-Kaufrecht. Demnach sei nämlich die Übernahme der Aus- und Wiedereinbaukosten durch den Verkäufer als internationaler Standard zu sehen. Die Macher der Initiative sammeln auf ihrer Homepage www.miteinerstimme.org Stimmen für eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag. 50 000 Stimmen sind erforderlich, etwas mehr als 18 000 sind es bislang. Einfluss ausüben kann der Handwerker auch im direkten Gespräch mit seinem Wahlkreis-Abgeordneten. Auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de ist auf einen Blick zu sehen, wer der aktuelle Bürgervertreter ist.
Die Anregungen des Bundesrates im Wortlaut finden Sie hier (als PDF).
(tv)
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Der Bundesrat will die Reform der Mängelhaftung beschleunigen. Die Zeit drängt, denn bald ist die Legislaturperiode schon wieder vorbei.