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Handwerker verlegt Parkett.

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Recht

Mängelhaftung: Wo bleibt die Reform?

Handwerker müssen dafür geradestehen, wenn sie mangelhafte Produkte verbauen. Politiker wollen das Handwerk aus der Haftungsfalle holen. Doch hinter den Kulissen gibt es Streit – um eine wesentliche Forderung des Handwerks.

Auf einen Blick:

  • Mit dem neuen Gesetz soll es eine gesetzliche Regelung für die Ein- und Ausbaukosten geben. Die sollen Handwerker künftig nicht mehr tragen müssen, wenn sie unwissentlich mangelhaftes Material verbaut haben.
  • Drei wesentliche Forderungen des Handwerks sind noch nicht erfüllt. Größter Streitpunkt – auch zwischen den Regierungsparteien: Dürfen Lieferanten per AGB die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten ausschließen?

Die Legislaturperiode im Bund neigt sich dem Ende zu, doch auf ein neues Gewährleistungsrecht wartet das Handwerk noch immer. Dabei war die Große Koalition 2013 mit einem Versprechen angetreten: „Im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzenbleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Diese Neuerung ist bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung geplant

Schon seit März 2016 liegt ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ vor. Demnach sollen Handwerker gegenüber ihren Lieferanten mehr Rechte bekommen. Bisher müssen Handwerker, die auf der Baustelle unwissentlich mangelhafte Produkte verwenden, die Kosten für Ein- und Ausbau allein stemmen. Doch mit dem neuen Gesetz soll das anders werden – eigentlich zumindest.

Ob und wann sich die Koalition auf Nachbesserungen bei der Reform des Bauvertragsrechts einigen kann, ist unklar. Denn hinter den Kulissen gibt es offenbar Streit um die Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts. Doch dem Vernehmen nach scheint in Berlin etwas in Bewegung zu sein.

Die drei Kritikpunkte des Handwerks

Aus Sicht des Handwerks hat das Gesetzesvorhaben noch immer drei wesentliche Mängel. Schon seit Monaten fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks Nachbesserungen am Entwurf. Zuletzt äußerte sich Generalsekretär Holger Schwannecke Anfang des Jahres umfassend:

  1. Er kritisierte, dass das neue Gewährleistungsrecht sich nicht auf Gewerke beschränken dürfe, die im Wortsinn „ein- und ausbauen“. Vielmehr müsse es beispielsweise auch für Maler greifen, die fehlerhafte Farben verwenden.

  2. Der Gesetzentwurf räumt Materiallieferanten ein Wahlrecht ein. Demnach könnten Lieferanten entscheiden, wer das mangelhafte Material auswechselt – der Handwerksbetrieb oder der Lieferant selbst. Das sei Schwannecke zufolge nicht im Interesse der Verbraucher. Denn ihnen sei nicht zuzumuten, dass nicht der beauftragte Betrieb, sondern ein völlig Fremder die Reparaturarbeiten in Privatwohnungen vornimmt.

  3. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums ermöglicht es Händlern, die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen. „Das ist nicht nur in der Sache verfehlt, sondern auch der Rechtssicherheit nicht zuträglich“, kritisierte Schwannecke. Er forderte daher ein gesetzliches Verbot der Beschneidung der Ansprüche von Handwerkern.

Politischer Streit um die AGBs

Insbesondere um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kreist nun auch der Streit von SPD und Union. Die SPD will dem Handwerk in diesem Punkt ebenso entgegenkommen wie auch bei den anderen beiden Forderungen. „Wir brauchen eine klare Rechtslage“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Nach Ansicht des Juristen spricht zwar vieles dafür, dass nach geltender Rechtslage ein Haftungsausschluss der Lieferanten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam wäre. Doch im Schadensfall wäre das für Handwerker wenig hilfreich. „Wenn wir die AGB-Festigkeit aus dem Gesetz draußen lassen und ein Lieferant auf seine AGB pocht, dann muss der Handwerker deren Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen“, sagt Fechner. Das wäre für Betriebe nicht nur eine langwierige sondern auch eine teure Sache. Aus diesem Grund will die SPD-Fraktion dem Handwerk bei seiner Forderung entgegenkommen.

Einem Bericht von faz.net zufolge beharrte die Union Anfang des Jahres darauf, dass sie bei der AGB-Festigkeit nicht nachgeben will. „Da haben wir uns mit der SPD ziemlich verbissen“, wird der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt zitiert. Zwar wolle die Union die Handwerker aus der Haftungsfalle befreien. Kleine Unternehmer müssten aber „nicht genauso wie Verbraucher behandelt werden“, so die Einschätzung Hoppenstedts im Januar. Wie die Union aktuell zur AGB-Festigkeit steht, war auf Anfrage von handwerk.com nicht zu erfahren. Anders ist das bei der Opposition: Aus Sicht der Grünen-Abgeordneten Katja Keul bedarf es bei der AGB-Festigkeit nicht zwingend einer Neuregelung.

Wird das Gesetz im Sinne des Handwerks nachgebessert?

Ob sich Union und SPD bei den anderen Forderungen des Handwerks einigen werden, ist ebenso unklar wie bei der AGB-Festigkeit. Zumindest die SPD scheint dazu bereit zu sein. Der CDU-Abgeordnete Hoppenstedt signalisierte laut faz.net Anfang des Jahres, dass „eine maßvolle Erweiterung“ auf Gewerke jenseits des Ein- und Ausbaus“ denkbar sei. Und auch ein Kompromiss beim Wahlrecht der Händler scheint demnach möglich.

Wie die Einigung von SPD und Union bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung tatsächlich aussehen wird, bleibt daher abzuwarten. Die Grünen-Abgeordnete Keul rechnet zumindest damit, dass „die Beratungen zum Gesetzentwurf noch diesen Monat fortgesetzt werden“. Sie erwartet, dass die Regierungsfraktionen dann einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorlegen werden.

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