Wenn es um Ein-Euro-Jobs geht, ist die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Halle misstrauisch. Grundsätzlich. Als Ingeborg Böhme gemeinsam mit Mitarbeitern von Halles Arge SGB II GmbH Ende Juli eine Baustelle kontrolliert hat, auf der Ein-Euro-Jobber eingesetzt waren, sind ihre Vorbehalte bestätigt worden. Statt sich der genehmigten Arbeiten etwa der Pflege des Buchbestandes in diversen Einrichtungen des Trägers zu widmen, hatten die Arbeitslosen die kompletten Malerarbeiten übernommen.
"In einigen Räumen sind eifrig Türen und Fenster geschliffen und lackiert worden, andere Zimmer wurden für Malerarbeiten vorbereitet, sagt Böhme. Der verantwortliche Betreuer habe ihr bestätigt, das anschließend das gesamte Gebäude, eine ehemalige Grundschule, durch die Ein-Euro-Jobber gestrichen werden sollte. Die Konsequenz der unangemeldeten Stippvisite: Die Baustelle wurde geschlossen.
Auf regionaler Ebene wird die Vergabe von Ein-Euro-Jobs von Arbeitsgemeinschaften (Arge) kontrolliert, in denen die Wirtschaft, die Kommunen und die Arbeitsagenturen vertreten sind. In Halles Arge vertritt Böhme das Handwerk. In dieser Funktion hat sie gelernt, zwischen den Zeilen zu lesen. Wenn der Khs-Geschäftsführerin ein Antrag auf die Genehmigung von Ein-Euro-Jobs vorgelegt wird, achtet sie auf jede Formulierung. Manchmal zeichnet sich ab, dass Halles Handwerk ins Hintertreffen geraten könnte. Dann senkt sie den Daumen. Doch so mancher Antragsteller entwickle in seinen Stellenbeschreibungen eine ungeheure Kreativität, sagt Böhme. Und leider sei es ihr schlicht nicht möglich, alle Ein-Euro-Maßnahmen umfassend und dauerhaft zu kontrollieren.
Den gemeinnützigen Träger bringt Böhmes Engagement in zeitliche Bedrängnis. Eigentlich sollte die ehemalige Schule bis Anfang September in einen Kinderhort verwandelt werden. Zudem will Halles Arge für den Zeitraum, in dem die Ein-Euro-Jobber nachweislich ungenehmigt eingesetzt worden sind, Gelder zurückfordern. Bereits gezahlte Löhne und die Betreuungskosten, die der Arge entstanden sind, soll der Träger rückwirkend erstatten.
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