von Torsten Hamacher und Martina Jahn
Bleibt die vom Bundestag beschlossene Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien bestehen? Wenn ja, bedeutet das: „…die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen“. (Wir berichteten)
Doch das Handwerk kann sich wehren: Anne Schütte, Umweltberaterin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, appelliert an Unternehmer, ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort anzusprechen und so den Widerstand auf breiter Front zu artikulieren. Für die Expertin wäre es fatal, wenn das Handwerk aufgeben würde.
Denn: "Es gibt Signale, nach denen der Protest aus dem Handwerk nicht ungehört geblieben ist." In wie weit die Haushaltssperre aber wieder gelockert werden könnte, vermag Schütte noch nicht einzuschätzen. "Entscheidend ist jetzt vor allem, dass die Betriebe die Kritik direkt an die Politik richten", sagt die Umweltberaterin. "Noch besser wäre es, wenn Unternehmer auch ihre Kunden motivieren würden, Kritik zu äußern. Schließlich müssen in erster Linie die auf die Förderung verzichten."
Bewegung könnte zudem auch in die im Erneuerbare Energiengesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung für Photovoltaikanlagen auf vormaligen Agrarflächen kommen. "Das bayerische Kabinett hat beschlossen, den Vermittlungsausschuss bei der EEG-Novelle anzurufen. Eine Mehrheit dafür ist mit den Stimmen Bayerns absehbar", sagt der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Hans-Josef Fell.
Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sei, ist es möglich über politische Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen den Beschluss zu kippen. Das kann allerdings von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit ihrer Bundestagsmehrheit wieder kassiert werden.