Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Mehr Freizeit vom Fiskus

Drei Urteile erlauben es, Feiern und Freizeiten flexibler zu gestalten.

von Dirk Witte

Erneut hat der Bundesfinanzhof (BFH) beim Thema Betriebsfeiern und gemeinsame Freizeiten mit Mitarbeitern zu Gunsten der Betriebe entschieden.

Grundsätzlich gilt, dass Ihre Zuwendungen für solche Veranstaltungen nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie die Grenze von 110 Euro pro Jahr und Mitarbeiter nicht überschreiten. Der BFH hat nun diese Vorgabe in drei Urteilen erweitert.

Es ist egal, wie Sie Ihren Beitrag als Arbeitgeber leisten. Sie können die Rechnungen direkt bezahlen, einen Zuschuss in eine Gemeinschaftskasse Ihrer Mitarbeiter leisten oder Sachzuwendungen erbringen wie zum Beispiel Speisen.

Es ist egal, wie lange eine Veranstaltung dauert. Auch mehrtägige Veranstaltungen sind anzuerkennen. Dies gilt aber nur für zwei Veranstaltungen pro Jahr. Die Aufwendungen für eine dritte Veranstaltung sind auch bei Einhaltung der 110-Euro-Grenze normaler Arbeitslohn.

Bundesfinanzhof: Az. VI R 118/2001, VI R 157/98 und IV R 68/00)

Dirk Witte ist Steuerberater in Wildeshausen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Reisen länger als der Jahresurlaub? In einem Sabbatical kann sich so ein Traum erfüllen.

Auszeit erlauben?

Hilfe, mein Mitarbeiter will ein Sabbatical!

Längere Zeit von der Arbeit freigestellt zu sein, ist für viele Mitarbeitende verlockend. Erlauben müssen Sie das nicht. Wie es dennoch im Handwerk funktionieren könnte.

    • Personal, Personalführung, Work-Life-Balance, Recht, Arbeitsrecht
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.

Arbeitsrecht

Teilzeitwunsch ablehnen? Das geht nur mit sauberer Begründung

Das Teilzeitgesetz erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Urteil zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Teilzeitwünsche ablehnen können.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Pfiffiger Allrounder: Häfeles neuer Verbinder ist besonders vielseitig einsetzbar. 

Holzhelden

Messe-Entdeckungen: Besser Bauen und Montieren mit diesen Neuheiten

Individuelles Handwerk lebt vom kreativen gestalten – das fängt beim Fenster an und setzt sich im Möbelstück fort. Von cleveren Verbindern, Beschlägen und Montagehilfen. 

    • Holzhelden
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal