Die anhaltende Kritik zahlreicher Unternehmer am Zuschnitt der gesetzlichen Unfallversicherung hat die niedersächsische Landesregierung auf den Plan gerufen. Mit einer Initiative im Bundesrat will sie den Weg für eine Reform der Berufsgenossenschaften ebnen.
Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll die hoheitliche Kontrolle von Arbeitsschutzbestimmungen künftig ausschließlich in den Händen der Gewerbeaufsichtsämter liegen. Darüber hinaus will das Land den Unternehmen freistellen, auch die Versicherungsleistungen einer branchenfremden Genossenschaft in Anspruch zu nehmen.
Als Schritt in die richtige Richtung bewertet der Präsident des niedersächsischen Handwerkstages (NHT), Kurt Rehkopf, die Vorschläge der Landesregierung. Eine nennenswerte Kostensenkung verspricht er sich von einer Umsetzung der Bundesratsiniative jedoch nicht. Der Grund: Zielführende Vorschläge des Handwerks seien außer Acht gelassen worden.
Hierzu zählten der Ausschluss der illegal beschäftigten Arbeitnehmer und Schwarzarbeiter von den Leistungen der Berufsgenossenschaften ebenso wie die Ausklammerung der "nichtbetriebsveranlassten Wegeunfälle". Auch eine präzise Abgrenzung der Berufskrankheiten von allgemeinen Gesundheitsrisiken werde in der Bundesratsinitiative nicht geleistet.
Von den Forderungen vieler Unternehmer, die Berufsgenossenschaften gänzlich abzuschaffen, grenzt sich das niedersächsische Wirtschaftsministerium unterdessen klar ab. Wir stellen die Berufsgenossenschaften nicht grundsätzlich infrage, betont Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Werren.