Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuer zum 1. Juli senken, doch noch läuft das Gesetzgebungsverfahren. Jetzt hat der Finanzausschuss des Bundestages Sachverständige zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz angehört – darunter Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Er fordert: „Besonders die geplante temporäre Senkung der Umsatzsteuer muss einfacher gemacht werden.“
Aus Sicht des ZDH könne die Mehrwertsteuersenkung durchaus dazu beitragen, die Nachfrage wieder zu erhöhen. „Allerdings ist die kurzfristige Senkung mit erheblichem Aufwand verbunden“, so Schwannecke. So müssten etwa Faktura- und Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an die neuen Umsatzsteuersätze angepasst werden.
Um den Erfolg der Steuersatzsenkung und auch die Akzeptanz dieser Maßnahme bei den Unternehmen nicht zu gefährden, sind nach Einschätzung des ZDH-Generalsekretärs weitere Erleichterungen unerlässlich. Er forderte die Politik auf „dringend nachzubessern.“
Ähnlich äußerte sich Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Angesichts der bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung sieht Quast auf Baubetriebe erheblichen bürokratischen Aufwand zukommen. Er unterbreitete zwei Vorschläge, wie sich das vermeiden ließe:
- Für Bauvorhaben, bei denen bereits im zweiten Quartal 2020 Abschlagsrechnungen gestellt wurden, sollte der Steuersatz von 19 Prozent dauerhaft gelten.
- Bei Bauaufträgen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 geschlossenen werden, soll unabhängig vom Fertigstellungstermin der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent angewendet werden.
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