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mehrwertsteuersaetze von 16 und 5 Prozent stehen auf einer rechnung.

Politik und Gesellschaft

Mehrwertsteuersenkung: Regierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat erste Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht. Die Senkung der Mehrwertsteuersätze soll zum 1. Juli kommen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet. Damit sollen erste Maßnahmen aus dem Anfang Juni beschlossenen Konjunkturpaket umgesetzt werden. Dazu gehört die Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Die verringerten Mehrwertsteuersätze sollen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Wie ist die Mehrwertsteuersenkung umzusetzen?

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Laut Finanzminister Olaf Scholz will die Regierung mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die Kaufkraft steigern und die Konjunktur „kräftig“ ankurbeln. Damit die jetzt beschlossene Senkung der Mehrwertsteuersätze wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann, muss sie noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung online berichtet, soll es dafür Sondersitzungen am 29. Juni geben.

Zum Kabinettsbeschluss gibt es erste Reaktionen: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die zügige Umsetzung des Konjunkturpakets. Gleichzeitig kritisiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Die zeitlich begrenzte Reduzierung der Mehrwertsteuer schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand.“

Er macht darauf aufmerksam, dass Bauprojekte von der Auftragserteilung bis zur Abrechnung meist länger dauern als sechs Monate. Als bürokratisches Hemmnis sieht Pakleppa, dass Bauleistungen wegen der temporären Mehrwertsteuersenkung entsprechend des Leistungszeitraums in bis zu drei Phasen mit unterschiedlichen Steuersätzen aufgesplittet werden müssten. Der ZDB-Hauptgeschäftsführer fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, damit die Regeln unbürokratisch und praxistauglich umgesetzt werden könnten.

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