Das entsprechende Formular finden Sie im digitalen Formularcenter der Künstlersozialkasse (KSK).
Digital signieren und versenden können Betriebe ihre Meldung allerdings nur, wenn sie über einen Kartenleser und eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur verfügen.
Alle anderen können das Formular zwar am PC ausfüllen, müssen es jedoch auf dem Postweg an die KSK senden.
Die KSK verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge freischaffender Journalisten, Publizisten und Künstler. Deren Beiträge müssen nicht nur die Künstler und der Staat aufbringen, sondern auch die Auftraggeber.
Abgabepflichtige Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, ihre Meldungen an die KSK online vorzunehmen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Jahresmeldung bis zum 31. März fällig.
(jw)