Arbeitgeber dürfen Midijobbern bislang nicht mehr als 850 Euro im Monat zahlen. Zum Jahreswechsel soll diese Obergrenze auf 1.300 Euro steigen – so sieht es das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Damit will der Gesetzgeber die Situation von Geringverdienern verbessern, die monatlich zwischen 450,01 und 1300 Euro verdienen. Denn Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das in dieser Gleitzone liegt, müssen nur einen verringerten Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. Die volle Abgabenlast steigt für Arbeitnehmer damit nicht abrupt, sobald die 450-Euro-Grenze überschritten ist. Stattdessen steigt die Belastung progressiv.
Der Arbeitgeberanteil bleibt im kommenden Jahr unverändert, sie zahlen also den vollen Anteil. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber keinen Anreiz für Unternehmen schaffen will, Vollzeitstellen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse aufzuteilen.
Für Arbeitnehmer mit Midijob gibt es 2019 allerdings noch eine weitere Neuerung. Trotz der Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten sie den vollen Rentenanspruch.
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