Versicherungsschutz in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Wegen Anhebung der Midijob-Grenze gelten Übergangsregeln für Midijobber, deren Verdienst unter der neuen Minijobgrenze von 520 Euro liegt.
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Versicherungsschutz in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Wegen Anhebung der Midijob-Grenze gelten Übergangsregeln für Midijobber, deren Verdienst unter der neuen Minijobgrenze von 520 Euro liegt.

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Diese Neuerungen gelten jetzt für Midijobs

Zum 1. Oktober wurden nicht nur die Verdienstgrenzen für Midijobber angehoben. Veränderungen gibt es auch beim Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.

Seit dem1. Oktober dürfen Betriebe Minijobbern bis zu 520 Euro im Monat zahlen, bislang waren es nur 450 Euro. Die Anhebung der Minijob-Grenze hat auch Auswirkungen auf die Übergangsbereich: Midijobber müssen Betriebe nun mindestens mit 520,01 Euro im Monat entlohnen, die Verdienstobergrenze bei Midijobs steigt auf 1.600 Euro. Zudem hat der Gesetzgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich neu geregelt. Ziel dieser Änderung:

  1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt sollen stärker als bisher entlastet werden.
  2. Außerdem sollen die Anreize für geringfügig Beschäftigte erhöht werden, die Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten.

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Sozialversicherung: Belastung für Arbeitgeber gestiegen

Nach der alten Regelung lag der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen bei knapp 20 Prozent. Seit 1. Oktober ist der Arbeitgeberanteil im unteren Übergangsbereich jetzt gestiegen.

Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) bedeutet das, dass der Arbeitgeberanteil im unteren Übergangsbereich bei 28 Prozent des Bruttolohns liegt. Zur Obergrenze hin fällt er dann gleitend auf den regulären Arbeitgeberanteil von rund 20 Prozent ab.

Beispiel des BMAS: Bei einem Entgelt von 1.000 Euro entspricht der Arbeitgeberanteil 22,3 Prozent des Bruttolohns, die Arbeitnehmer tragen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 14,2 Prozent. Bei einem Brutto-Lohn von 1.300 Euro liegt der Arbeitgeberanteil bei 20,9 Prozent und die Arbeitnehmer tragen 17,8 Prozent.

Anfang Oktober hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie die Obergrenze für Midijobs im Rahmen des 3. Entlastungspakets erneut anheben will. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro vor. Kritik an diesem Vorhaben kommt vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Er kritisiert, dass Midijobber künftig entlastet werden sollen, während die Bundesregierung „die Kosten von 1,3 Milliarden Euro in Form höherer Sozialversicherungsbeiträge“ auf die Unternehmen umlege.

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Übergangsregeln: Wenn der Midijob plötzlich zum Minijob wird

Wegen der Änderung bei den Minijobs zum 1. Oktober kann es sein, dass der Verdienst von Midijobbern plötzlich unter der neuen Minijob-Grenze liegt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist darauf hin, dass es deshalb eine Übergangsregelung gibt.

So bleibe für Beschäftigte im Übergangsbereich, die nun unterhalb der neuen Minijob-Grenze verdienen, der Versicherungsschutz in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Das bedeutet laut ZDH, dass die Beiträge zur Sozialversicherung für diese Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2023 „nach den alten Vorgaben mit dem Gleitzonenfaktor“ berechnet werden. Beschäftigte, die aufgrund der Bestandsschutzregeln versicherungspflichtig bleiben, könnten sich auf Antrag befreien lassen.

Wie viele Midijobber im Handwerk arbeiten

Rund 1,3 Millionen Midijobber gab es laut Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende 2021. Davon arbeiteten insgesamt mehr als 65.000 im Handwerk. Deutlich niedriger ist die Zahl der Midijobber im Bauhandwerk: Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beschäftigten Betriebe dort 6.489 Midijobber.

Die BA weist allerdings darauf hin, dass es zudem Mischfälle gibt. Darunter fallen alle Beschäftigten, deren Arbeitsentgelt auch mal unterhalb oder oberhalb der Midijob-Einkommensgrenze liegt. Im Handwerk waren das Ende 2021 mehr als 96.00 Fälle, davon 7.693 im Bauhandwerk.

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