Firmenchefs müssen scharf kalkulieren, ob Umstieg lohnt Haufe-Broschüre hilft dabei mit praxisnahen Tipps Kostenloser Download
Sie sollen die Schwarzarbeit eindämmen, als Jobmotor dienen, Bürokratie abbauen und Unternehmern helfen, bares Geld zu sparen. Und in der Tat: Die Zahl der Mini-Jobber ist erneut gestiegen. Im ersten Quartal 2006 waren 6,5 Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet, 1,1 Prozent mehr als Ende 2005. Nach dem Rückgang voriges Jahr nahm die Beschäftigtenzahl damit erstmals wieder zu, so die Mini-Job-Zentrale. Die Schattenseite dieser Bilanz: Bald werden sich offenbar viele Firmenchefs Mini-Jobber nicht mehr leisten können. Expertenrat ist gefragt.
Denn zum 1. Juli dieses Jahres erhöht der Gesetzgeber die Pauschalabgabe für die Mini-Jobber von 25 auf 30 Prozent; und zwar steigt die Abgabe um drei Prozent in der Rentenversicherung und um zwei Prozent in der Krankenversicherung. Das mag zwar insgesamt für die meisten Unternehmen nicht existenzbedrohend sein. Aber mini-job-intensive Branchen wie vor allem Gebäudereinigung, Gastronomie und Verkehrsgewerbe, so Fachleute, sehen sich hier in einer Kostenfalle. Und die geht teilweise bis an die Schmerzgrenze wie der Vorsitzende der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg Ingo Döhring, exemplarisch vorrechnet: Jeder dritte Mitarbeiter in unserer Branche hat einen so genanten Mini-Job. Bundesweit sind es rund 500.000 Arbeitplätze, über die vielen oft auch der Berufseinstieg, der Wiedereinstieg oder die Integration ermöglicht wird.
Was diese Erhöhung im Einzelfall ausmachen kann, zeigt folgende Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer übt eine so genannte geringfügig entlohnte Beschäftigung, also einen Mini-Job, für einen Monatslohn von 400 Euro aus. Die monatliche Beitragsbelastung machte für den Arbeitgeber bislang aus
Krankenversicherung: 11 Prozent = 44 Euro
Rentenversicherung: 12 Prozent = 48 Euro
Diese Beiträge ändern sich nun zum 1. Juli wie folgt:
Krankenversicherung: 13 Prozent = 52 Euro
Rentenversicherung: 13 Prozent = 60 Euro
Also summa summarum monatliche Mehrkosten von 20 Euro für den Arbeitgeber, so dass ihn sein Mini-Jobber jeden Monat 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt plus 120 Euro Pauschalbeträge und Steuern) kostet. Das ergibt eine effektive Mehrbelastung bezogen auf die Pauschalabgaben von 20 Prozent oder aber auf die monatlichen Gesamtkosten für diesen Arbeitnehmer von immerhin 4 Prozent. Sind also mehrere Mini-Jobber im Unternehmen tätig, kommen hier definitiv deutliche Belastungen auf Firmenchefs zu.
Praxisnahe Broschüre hilft
Firmenchefs können dieser Kostenfalle allerdings entgehen. Wie sie das am geschicktesten anstellen, lesen Sie in der ausführlichen Infobroschüre des Haufe Verlags, die sie unter www.haufe.de/minijob im PDF-Format kostenlos downloaden können. Hier sehen Arbeitgeber, was es an Ausweichmöglichkeiten gibt, wie sich die monatlichen Belastungen deutlich senken lassen und welche Fallstricke lauern: Denn im Vorfeld einer Entscheidung pro/contra Mini-Job müssen wichtige Fragen geklärt sein.
So kann mitunter der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse günstiger sein. Etwa durch den Übertritt in die so genannte Gleitzone, was einem Lohn von mehr als 400 und bis 800 Euro entspricht. Aber Vorsicht: Auch der Gleitzonensatz wird zum 1. Juli angehoben. Ergo: Es existieren in der Schnittmenge der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse zahlreiche Problemfelder. Ein falscher Wechsel kann hier für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! demnach außergewöhnliche finanzielle Folgen haben.
Rechtliche Klärung ebenso wichtig
Auch hier klärt die Broschüre des Haufe Verlags auf, gibt praktische Tipps, zeigt mit Beispielrechnungen, wie hoch die monatliche Belastung bei alternativen Ausweichmöglichkeiten ist und warnt darüber hinaus auch vor den juristischen Konsequenzen einer Wechselentscheidung. Etwa kann der Mitarbeiter aus verständlichen Gründen einen Wechsel in die Gleitzone ablehnen. Dies macht ein plastisches Rechenbeispiel deutlich: Käme der Mitarbeiter in der Gleitzone auf 405 Euro Monatslohn, müsse er fortan eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Deshalb kann es durchaus vorkommen, dass der Mitarbeiter in dem neu gestalteten Arbeitsverhältnis für die gleiche Arbeitsleistung gar 20 Prozent weniger Lohn bekäme.
Im Arbeitsrecht ist es deshalb geregelt, dass der Übergang von einem Mini-Job zu einem Gleitzonen-Job nur durch eine einvernehmliche Vertragsveränderung geschehen kann. Einseitig ist es für den Arbeitgeber nicht möglich, aktiv zu werden. In letzter Konsequenz darf der Arbeitgeber dann nur noch eine Änderungskündigung aussprechen. Hier muss der Arbeitgeber also dem beschäftigten Mini-Jobber einen geänderten Arbeitsvertrag mit der beabsichtigten Vergütungsanpassung unterbreiten. Gleichzeitig muss er eine Kündigung unter dem Vorbehalt aussprechen, dass der Arbeitnehmer die Vertragsänderung nicht akzeptiert. Jedoch ist hierbei ein eventuell bestehender Kündigungsschutz zu berücksichtigen. Denn geringfügig Beschäftigte unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Kurzfristig Beschäftige der Idealfall?
Um sich diese Unannehmlichkeiten zu ersparen, überlegen derzeit viele Unternehmen, ihre Mitarbeiter als kurzfristig Beschäftigte einzustellen. Diese Jobs sind unter bestimmten Voraussetzungen absolut beitragsfrei zur Sozialversicherung. Jedoch hat der Gesetzgeber diesen Königsweg deutlich eingeschränkt und es gibt nur wenige potenzielle Arbeitnehmer, die in dieses Raster passen. Welche das sind, und was genau dabei zu beachten ist, dass diese Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestaltet sind auch das lesen Arbeitgeber in der Haufe-Infobroschüre.
Zudem bietet das praxisnahe Heft auch jede Menge Tipps zu grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen. Fazit: Die kostenlose Haufe-Infobroschüre ist ein Muss für alle Arbeitgeber die Mini-Jobber beschäftigen oder dies beabsichtigen. Darüber hinaus kann sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig eine große Hilfe sein, Geld zu sparen beziehungsweise den jetzigen Lohn zu erhalten.
Kontakt:
Rudolf Haufe Verlag
Telefon: (01 80) 50 50 440 (12 Cent/Min.)
Internet: www.haufe.de/minijob
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