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Kfz

Mit dem Fahrtenbuch gezielt Steuern senken

Wer ab dem 1. Januar 2000 für jedes Firmenfahrzeug lückenlos sämtliche Fahrten aufzeichnet, hat Ende des Jahres die Vorteile auf seiner Seite ... 

Von vielen als lästiges Übel verpönt - und dennoch ein wirksames Instrument, seine Steuerlast gezielt senken zu können. Die Rede ist vom Fahrtenbuch. Wer ab dem 1. Januar 2000 die Disziplin aufbringt, für jedes Firmenfahrzeug laufend und lückenlos sämtliche Privat- und Betriebsfahrten aufzuzeichnen, hat folgende Vorteile:

Kann man dem Finanzamt anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs eine mindestens 95-prozentige unternehmerische Nutzung nachweisen, darf auch für Firmenfahrzeuge, die nach dem 1. April geliefert wurden, noch die tatsächlich betrieblich entstandene Vorsteuer abgezogen werden. Ansonsten sind es nur noch 50 Prozent.

Wer ein Fahrtenbuch führt, kann am 31. Dezember 2000 entscheiden, ob die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch für ihn die finanziell günstigere Alternative für die Ermittlung des einkommensteuerlichen Pkw-Privatanteils ist.

Hinweis: Sie müssen sich jedoch einheitlich entscheiden, das heißt, es darf nicht für einkommensteuerliche Zwecke die 1-Prozent-Regelung und für umsatzsteuerliche Zwecke die Fahrtenbuchregelung gewählt werden.

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Kleine Mängel bedeuten für das Fahrtenbuch nicht automatisch das Aus, wenn der zu versteuernde Privatanteil nachweisbar ist.

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