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Konfrontationen bei Zollkontrollen vermeiden

Mit den Zollbeamten auf Augenhöhe

Zollkontrollen laufen nicht immer reibungslos ab. Dabei gibt es für Handwerker und Zollbeamte klare Regeln, die den Umgang erleichtern können. 7 Tipps von einer Expertin.

Kürzlich in der Bäckerei Brauer in Hameln: Bevor der Chef sich die Hände waschen konnte, sind die Zollbeamten ohne Schutzkleidung in die Produktion des Handwerksbetriebs gegangen. (wir berichteten)

Was können andere Betriebe aus diesem Fall lernen? „Natürlich muss sich auch der Zoll an Vorschriften halten“, sagt Rechtsanwältin Anette Feldmann aus Weiterstadt. Im Paragraph 15 des Mindestlohngesetzes sind die Befugnisse der Beamten klar geregelt, mit Verweis auf das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Was die Hygienevorschriften anbelangt, sollten Beamte wissen, in welchen Betrieben sie Schutzkleidung tragen müssen. Um Konfrontationen zu vermeiden, könnten Betriebe Schutzkleidung bereithalten und sie dem Zoll gleich aushändigen.

Anette Feldmann rät Betrieben, sich über geltende Bestimmungen zu informieren, denn das Mindestlohngesetz macht verdachtsunabhängige Kontrollen möglich: „Chefs haben nicht per se gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, wenn eine Prüfung durchgeführt wird“, sagt sie.

Weitere Tipps von Anette Feldmann:

Mitarbeiter schulen: Jeder im Betrieb sollte wissen, was bei einer Zollkontrolle passieren kann. Informieren Sie das Team über den Grund und die Vorgehensweise der Beamten. Je besser alle vorbereitet sind, desto weniger Reibungspunkte entstehen.

Unterlagen bereithalten: Die Kontrolle geht einfacher über die Bühne, wenn an einem zentralen Ort alle Unterlagen gebündelt sind, die die Beamten verlangen können. Welche das sind, können Sie im Paragraph 14 des Mindestlohngesetzes nachlesen.

Höflich nach dem Ausweis fragen: Chefs gehen auf Nummer sicher, wenn sie sich von den Beamten den Ausweis vorzeigen lassen.

Wenn Einzelne ihren Namen nicht nennen: Dann rät Feldmann trotzdem grundsätzlich zur Kooperation, wenn sich die Beamten ausgewiesen haben und feststeht, dass sie zur Prüfungsgruppe gehören. Schriftliche Notizen über den Besuch des Zolls helfen später weiter.

Bei Aufzeichnungen Zeugen nennen: Wenn Unternehmer schriftliche Notizen zu den Zoll-Kontrollen anfertigen, ist es ratsam, Zeugen für die jeweilige Situation zu benennen.

Sachschäden: Sind solche durch Zollbeamte entstanden, sollten Unternehmer dies und den Ablauf der Prüfung dokumentieren. So lassen sich mögliche Schadenersatzansprüche besser prüfen und je nach Einzelfall durchsetzen.

Beschlagnahmung von Arbeitsmitteln: Für den Fall, dass der Zoll Computer zur Überprüfung mitnimmt, sollte jeder Betrieb ein Backup haben.






(ja)

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