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Krankengeld und Krankentagegeld springen ein, wenn Sie als Chef krank werden. Doppelversicherungen lohnen sich jedoch nicht.

Inhaltsverzeichnis

Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfall

Mit diesen Versicherungen schützen sich Chefs

Wie gut sind Sie als Chef eines Handwerksbetriebs abgesichert, wenn Sie krank werden? Diese Versicherungen sollten Sie kennen!

  • Krankengeld und Krankentagegeld sind wichtige Bausteine bei der Vorsorge für Selbstständige. Die Auszahlungen sind jedoch gedeckelt, das lässt sich auch nicht durch zusätzliche Policen oder hohe Versicherungssummen ändern.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt bei dauerhaften Erkrankungen ein und ist ebenfalls ein Muss für jeden Selbstständigen – wenn er denn einen noch bezahlbaren Vertrag bekommt.
  • Zusätzliche Absicherung können Berufsgenossenschaft und private Unfallversicherung bieten.
  • Wichtig: Bei Gesundheitsprüfungen vor Vertragsabschluss sollten Sie so genau wie möglich antworten – sonst wird die Versicherung am Ende doch nicht zahlen.

Werden Sie als Chef krank, müssen Sie selbst für einen Ausgleich fehlender Einnahmen sorgen. Dabei können einige Versicherungspolicen helfen, sagt Alexander Beurmann von der unabhängigen Versicherungsberater-Kanzlei Falken Sammer Depper in Hamburg.

Krankengeld und Krankentagegeld

Arbeitnehmer haben bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld von der Krankenkasse. Wer sich als Selbstständiger ähnlich absichern will, muss sich selbst darum kümmern:

  • Ein Krankengeld bieten die gesetzlichen Kassen freiwillig versicherten Mitgliedern gegen einen höheren Beitragssatz, der sich nach dem Einkommen richtet.
  • Krankentagegeld bieten private Krankenversicherungen privat und gesetzlich Versicherten an. Die Kosten hängen von der vereinbarten Höhe, der gewählten Karenzzeit und dem Gesundheitszustand des Versicherten ab.

Für Alexander Beurmann sind Krankengeld und Krankentagegeld eine wichtige Absicherung für Selbstständige. „Die Zahlungen sollten die Lücke zum gesetzlichen Nettoeinkommen schließen“, sagt der Berater. Allerdings sind sie in der Praxis gedeckelt:

  • Das Krankengeld richtet sich nicht nach den Beiträgen, sondern nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate. „Im Zweifelsfall muss der Steuerberater eine realistische Schätzung abgeben“, sagt Beurmann.
  • Zudem berücksichtigen die gesetzlichen Kassen Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das begrenzt das Krankengeld im Jahr 2021 auf maximal 112,88 Euro pro Tag.
  • Auch private Versicherer achten darauf, dass Versicherte bei Krankheit nicht mehr Geld zur Verfügung haben als im gesunden Zustand und kürzen im Leistungsfall, wenn das Einkommen gesunken oder zu hoch versichert wurde. „Ob dies möglich und rechtens ist, kommt auf den Einzelfall an“, sagt Beurmann.

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Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Der Bezug von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt, Krankentagegeldversicherungen enden bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn ein Versicherter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie sei für daher jeden Selbstständigen „nahezu die wichtigste Versicherung und die erste Wahl, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht“, sagt Beurmann.

Der Abschluss sei im Handwerk aufgrund größerer Risiken und häufigerer Vorerkrankungen oft schwierig. Das führe regelmäßig zu hohen Versicherungsbeiträgen, dem Ausschluss bestimmter Erkrankungen oder zur Ablehnung von Versicherungsanträgen.

Doch selbst bei Ausschluss typischer Berufskrankheiten könne eine solche Police sinnvoll sein, betont der Experte: „Jeder sollte sich bewusst machen, dass es nicht nur um körperliche Erkrankungen geht, sondern auch um schwere psychische und Krebserkrankungen, die in allen Schichten und Berufen zunehmen und vor denen niemand geschützt ist.“

Wer keine Chance auf eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte sich zumindest um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kümmern, rät Beurmann. „Die ist leichter zu bekommen und die Beiträge sind geringer.“ Dafür zahlt die Versicherung auch nur, wenn der Versicherte erwerbsunfähig ist. „Ein Fliesenleger mit kaputten Knien ist wahrscheinlich berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, denn er könnte ja noch andere Arbeiten im Büro erledigen“, erklärt der Experte den Unterschied.

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Absicherung bei Unfällen

Ein zusätzlicher sinnvoller Schutz ist für Selbstständige nach Beurmanns Einschätzung die Absicherung gegen Unfallfolgen:

  • Chefs im Handwerk können sich selbst freiwillig in der Berufsgenossenschaft (BG) versichern. Deren Leistungen dienen in erster Linie der Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten. „Die Versorgung der BG ist auf sehr hohem Niveau und sie gewährt Leistungen wie Reha und Physio meist großzügiger als die Krankenversicherung.“
  • Ergänzend könne eine private Unfallversicherung nützlich sein, die bei Dauerinvalidität nach einem Unfall das notwendige Kapital für eine behindertengerechte Umrüstung von Haus, Büro und Auto als Einmalzahlung zur Verfügung stellt.

Zudem könnten Versicherte mit der Unfallversicherung auch eine Unfallrente vereinbaren. „Aber das ist nur sinnvoll, wenn man keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen kann“, sagt Beurmann. Auch eine kleine Rente der BG steht bei bleibenden Schäden in Aussicht, doch die ersetze nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipp: Die volle Wahrheit bei Gesundheitsfragen!

Egal ob Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeit- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Vor dem Vertragsabschluss steht eine Gesundheitsprüfung. Wer dabei unvollständige oder falsche Angaben macht, wird am Ende nichts bekommen. Beurmann rät:

  • Rechnen Sie damit, dass der Versicherer falsche Angaben entdecken wird, denn Sie müssen im Leistungsfall Ihre Ärzte und die Krankenkasse von der Schweigepflicht entbinden.
  • Darum lesen und beantworten Sie die Fragen so genau wie möglich.
  • Verlassen Sie sich dabei nicht auf Ihr Gedächtnis, sondern fordern Sie von Ihren Ärzten die Patientenakten an und lassen Sie sich bei Unsicherheiten unabhängig beraten.

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