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Zwangsurlaub

Mit Kurzarbeit aus der Krise

Wird in der Krise die Arbeit knapp, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Eine Reihe von Möglichkeiten schützen vor schmerzhaften Entlassungen.

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31.03.2009

Zwangsurlaub

Mit Kurzarbeit aus der Krise

Wird in der Krise die Arbeit knapp, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Eine Reihe von Möglichkeiten schützen vor schmerzhaften Entlassungen.

Schnell handeln hieß die Devise als bei Thorsten Ußkurat Anfang Dezember die Aufträge schlagartig wegbrachen und nicht mehr genug Arbeit für die über 20 Mitarbeiter da war. "Ich habe alle über die prekäre Lage informiert und mit ihnen über das weitere Vorgehen beraten", sagt der Juniorchef der Ußkurat Siebdruck GmbH in Sarstedt. Die vorübergehende Lösung der Krise hatte der Unternehmer zu dem Zeitpunkt schon im Kopf: Kurzarbeit. Denn restlicher Urlaub und Überstunden waren schnell verbraucht.

"Die ganze Belegschaft musste sich einstimmig für diesen Schritt bereiterklären und dafür unterschreiben", sagt Ußkurat. Dann hat er die Formulare der Agentur für Arbeit ausgefüllt und schon eine Woche später war ein Berater vor Ort. "Das ging schneller als gedacht und das Amt hat uns super unterstützt", erinnert er sich. Das "Projekt" wurde zunächst auf vier Monate angelegt. Jetzt ist die Zeit vorbei - doch entgegen aller Hoffnungen hat sich der Auftragsbestand weiter verschlechtert.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen überhaupt, wenn in der Krise die Arbeit knapp wird? Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, erläutert die Alternativen zur betriebsbedingten Kündigung:

Überstunden abzubauen sei zunächst die einfachste Möglichkeit, sagt Eckert. "Das ist die einzige Maßnahme, die der Arbeitgeber einseitig anordnen kann." Bei allen anderen Maßnahmen sei die Zustimmung des Betriebsrats oder - falls es keinen Betriebsrat gibt - der betroffenen Mitarbeiter erforderlich.

Kurzarbeit können Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur beantragen. Die Agentur finanziert für maximal 18 Monate bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls. "Früher war die Kurzarbeit wegen des hohen bürokratischen Aufwands negativ behaftet, doch das hat sich wesentlich gebessert", sagt Eckert. Kurzarbeit werde von den Mitarbeitern relativ schnell akzeptiert, da die Alternative sonst meist die Kündigung sei. Nach Angaben der Arbeitsagenturen könnten Mitarbeiter diese Zeit mit Unterstützung der Agenturen auch für Fortbildung nutzen.

Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten sollten Unternehmer abbauen. Das entlaste zwar nicht sofort finanziell, doch sei es günstiger, als die Mitarbeiter einfach nach Hause zu schicken. "Sonst laufen die Lohnkosten weiter und der Arbeitgeber hat weiterhin die Verpflichtungen aus den Arbeitszeitkonten."

Urlaub können Mitarbeiter bei betrieblicher Notwendigkeit vorziehen - wenn sie dazu bereit sind. Im Streitfall ist das Recht des Arbeitgebers, Urlaub einseitig anzuordnen, auf höchstens 60 Prozent des Jahresurlaubs beschränkt und dürfe bereits genehmigten Urlaub nicht einschränken.

Arbeitszeitkürzungen sind bei Mitarbeiten besonders unbeliebt, weil damit Einkommen und Ansprüche auf Arbeitslosengeld sinken."Dafür sind Änderungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen erforderlich, aber mit einer einseitigen Änderungskündigung kommen Arbeitgeber meist nicht durch", warnt Eckert.

Kurzfristige Arbeitsverhältnisse gehören auf den Prüfstand, rät der Anwalt: Lassen sich Leiharbeitsverhältnisse abbauen? Sollen befristete Arbeitsverhältnisse verlängert werden? Kommt eine Kündigung in der Probezeit infrage?

Zulagen sollten Arbeitgeber ebenfalls prüfen: Lassen sich freiwillige Leistungen kürzen oder sind sie fester Bestandteil des Arbeitsvertrags? Betriebliche Bündnisse gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite erleichtern es, Sonderzahlungen einzustellen.

Sonderregelungen für notleidende Betriebe sehen mittlerweile viele Tarifverträge vor. Auch sie können ein Unternehmen finanziell entlasten.

Gehälter zu stunden ist eine weitere Variante, um ein Unternehmen finanziell zu entlasten. "Für die Mitarbeiter kann das eine Alternative sein, wenn sonst die Insolvenz droht", sagt Eckert. Der Vorteil: Mitarbeiter behalten den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wie sich die Kurzarbeit auf die Zahlen seines Handwerksbetriebs auswirken wird, kann Ußkurat noch nicht abschätzen. "In der BWA sehe ich das Ergebnis mit geringerer Stundenzahl. Da ich aber keine reellen Vergleichswerte habe, weiß ich nicht genau, was außer des Lohnes eingespart wurde", sagt er. Fest steht: Dieser Schritt, wenn er dem Chef auch nicht leicht fiel, war richtig. Seine Leute sind froh, dass sie erstmal noch Arbeit haben. Bis September hat er die Kurzarbeit jedenfalls verlängert. "Ich kann das jedem empfehlen", resümiert Ußkurat und hofft, dass die Talsohle der Krise bald erreicht ist.

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(jw/ja)

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