Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Umsatzsteuer-Befreiung

Mit wie viel Geld kann ein Handwerker auskommen?

Kann ein Handwerker mit 17.500 Euro Jahresumsatz auskommen – oder muss er schwarz dazuverdienen? Genau darum dreht sich die Diskussion um die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinstbetriebe.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer? Das können nur Schwarzarbeiter – und Kleinstbetriebe, die von der Umsatzsteuer befreit sind, weil ihr Jahresumsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.

Das Problem aus Sicht größerer Betriebe:

  • Die kleinen Wettbewerber haben dadurch nicht nur einen satten und ungerechten Preisvorteil bei ihren Kunden.
  • Noch schlimmer: Es kann nicht sein, dass irgendjemand mit so wenig Umsatz auskommt. Also stehen Kleinstunternehmer unter dem Verdacht, nebenbei kräftig schwarz dazuzuverdienen.

Ein doppelt guter Grund für einige Gewerke, in den Kampf gegen die Umsatzsteuer-Befreiung zu ziehen.



So wie derzeit die Friseure: So fordert Friseurmeister Dieter Kuhs auf

derwesten.de

die Abschaffung der Umsatzsteuer-Befreiung: "Dieses Steuerprivileg wollen wir schon lange beseitigt haben, aber die Politik will da einfach nicht ran." Natürlich geht es ihm auch um die Konkurrenz durch Schwarzarbeiter.

Bau- und Ausbaugewerke fordern Ende der Umsatzsteuer-Befreiung
Auch andere sehen das Problem. "Erschreckend viele Betriebe liegen unter dieser Einkommensgrenze", sagt Rudolf Voos, Geschäftsführer des Fachverbandes der Fliesenleger. "Manche nutzen die Steuererleichterung nur, um einen Eintrag bei der Handwerkskammer zu haben und treiben dann ihr Unwesen", sagt Voss. Die Konsequenz: Die Fliesenleger sind gegen die Befreiung.

"Schwarzarbeit ist auch am Bau ein massives Problem", bestätigt Barbara Rosset, Rechtsanwältin beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Rosset ist sich sicher, dass viele Betriebe den Jahresumsatz bewusst niedrig halten und sich mit Schwarzarbeit etwas dazuverdienen. Was fehlt, seien strengere Kontrollen.

 

Nächste Seite: Wie viel Geld braucht ein Handwerker? Die Meinungen gehen auseinander.

"Wer kann von 500 Euro im Monat leben?"

Für die Friseure ist eines klar: Das Steuer-Privileg muss weg. Und: Mit einem Jahresumsatz von 17.500 Euro kann man eigentlich gar nicht leben. "Ich kenne niemanden, ausgenommen Existenzgründer, bei dem der Laden so schlecht läuft", sagt René Krombholz, Friseurmeister aus Düsseldorf und Betreiber des Portals friseur-news.de.

Betriebe, die die Umsatzsteuer nicht abführen müssen, haben seiner Meinung nach einen riesengroßen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb. Seine Rechnung: Wer 17.500 Euro im Jahr, also etwa 1450 Euro im Monat Umsatz hat, trägt bei einer Gewinnspanne von 17 bis 22 Prozent etwa 500 Euro im Monat Gewinn nach Hause. "Wer kann davon leben?“, fragt der Unternehmer. Schwarzarbeit oder Hartz IV sind nach seiner Auffassung die Mittel zur Aufstockung.

Kann man das auch anders sehen? Durchaus, meint handwerk.com-User Tobias Claren und macht die Gegenrechnung auf. Wie das funktioniert? Das lesen Sie auf der nächsten Seite!

 

"Auf Stastussymbole verzichten – dann reichen 500 Euro"

Eigentlich wollte Tobias Claren in seinem Kommentar nur auf die Kritik an den angeblich zahllosen Billig-Handwerkern auf MyHammer antworten. Doch seine Argumentation passt nahtlos in die Diskussion über Umsatzsteuer-Befreiung und Schwarzarbeit:

Claren: " … So ein satter niedergelassener Handwerker hält es für normal, seine € 2500 – € 4000 oder mehr im Monat zu haben, oder? Hält es für normal, ein Einfamilienhaus zu haben. Hält es für normal, alle paar Jahre einen Neuwagen ab € 35.000 zu fahren. Hält es für normal, zwei Mal im Jahr für € 2000 zu verreisen. Nur um das klar zu stellen, das ist KEIN Neid …

Diese satten Typen halten es für selbstverständlich, dass jemand Firmenräume hat. Das geht bei vielen Handwerkern auch von daheim ... Dass jemand einen Fuhrpark oder speziellen Firmenwagen hat. Das ist auch unnötig … Wenn man das alles nicht hat, kann man wahrscheinlich auch einen €-1000-Auftrag für € 200 anbieten.

Wenn jemand € 500/Monat zum Leben reicht, oder die Person aus was für Gründen auch immer einen gesicherten Lebensunterhalt hat, können die Preise sogar willkürlich gering sein (natürlich reale Kosten deckend), und sind immer noch erst gemeint. …"

Clarens ganzen Kommentar finden Sie hier

Nächste Seite: So bügelt die Politik den Kampf gegen die Umsatzsteuer-Befreiung ab

Der Zoll wird das schon regeln

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hat Friseurmeister Krombholz Anfang April beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht. Das Ziel: Alle Unternehmen sollen steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig von Betriebs- und Umsatzgröße. In diesem Sinne sollte die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinstunternehmen gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz überdacht werden.

Die Antwort vom Ausschuss: Beim Paragraphen 19UStG, wonach die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmen nicht erhoben wird, wenn der Umsatz im Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat, handelt es sich um eine Vereinfachungsmaßnahme. Durch diese Sonderregelung soll der Belastung mit Verwaltungsaufwand Rechnung getragen werden, die eine normale Besteuerung von Kleinstunternehmen nach sich ziehen würde. (Weitere Ausführungen dafür lesen Sie hier.)

Auch beim Finanzminister hat Krombholz angefragt, wie Bürger und Betriebe mithelfen können, Schwarzarbeit einzudämmen und was die Politik zur Bekämpfung der Schwarzarbeit tun. Das Ministerium verweist darin auf die örtlichen Zolldienststellen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die vollständige Antwort des Ministeriums können Sie hier nachlesen.

Ihre Meinung? Fühlen Sie sich benachteiligt, weil Sie Umsatzsteuer abführen und andere Betriebe nicht? Oder zählen Sie zu den Handwerkern, die nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienen und sind froh, dass es die Steuererleichterung gibt? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung!

Weitere Artikel zu diesem Thema:

(ja)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern
Hasserfüllte oder diskriminierende Aussagen müssen Sie im Betrieb nicht hinnehmen.

Personal

Extremismus am Arbeitsplatz – was tun?

Politische Diskussionen werden auch am Arbeitsplatz immer hitziger. Ein Anwalt erklärt, welche Möglichkeiten das Arbeitsrecht im Umgang mit politischen Extremisten bietet.

    • Personal, Personalführung, Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht
Was muss passieren, damit Ihre Kundin sagt: „Wie geil ist das denn?“

Marketing

Die JTBD-Methode: Was wollen Ihre Kunden wirklich?

Höhere Umsätze, schnell mehr Liquidität oder ein neues Produkt? Die Jobs-to-be-done-Methode bringt Ihre Ziele mit den Wünschen Ihrer Kunden in Einklang.

    • Marketing und Werbung, Strategie
Neue Heizungen braucht das Land – welche es sein dürfen, darüber wird zurzeit viel gestritten. 

Energiekosten

Heizungsgesetz: SHK-Handwerker vermisst Sachlichkeit 

Das geplante Heizungsgesetz wird heiß diskutiert – aber zu wenig von denen, die davon Ahnung haben, kritisiert dieser Heizungsbauer. 

    • Energiekosten