Dass das Fernbleiben vom anberaumten Terminen beim Amtsarzt eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden. Deren Chef wollte wegen ihrer zunehmenden Leistungsunfähigkeit und ihrer psychisch bedingten Symptome den Mediziner zurate ziehen.
Nachdem die Frau einem Untersuchungstermin ferngeblieben war, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Als die Arbeitnehmerin einem neuen Arzttermin versäumte, kündigte der Chef ihr fristlos.
Zu Recht, urteilte das LAG. Die Begründung: Der Chef habe richtig gehandelt, denn für ihn stand die Erwerbsfähigkeit seiner Mitarbeiterin infrage. Indem diese die Arzttermine ignoriert habe, habe sie ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
(bw)