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Beteiligung

Mitarbeiter werden zur Hausbank

Die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern ist im Aufwind. In rund 3000 deutschen Betrieben halten Mitarbeiter derzeit eine Beteiligungssumme von rund 18 Milliarden Euro. Nach Schätzungen des Instituts für Technik der Betriebsführung käme sie auch für 75 Prozent aller Handwerksbetriebe in Frage.

Angst vor der Quasselbude

Ob Investivlohn, Mitarbeiterdarlehen oder stille Beteiligung: "Der Anteil kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe ist gering", räumt Michael Lezius ein. "Ich kenne das Problem mit den Handwerkern, die ihre Zahlen nicht offenlegen wollen", sagt der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP). "Ds ist ein emotional geladenes Thema", meint der 58-Jährige. Viele Chefs hätten Ängste, dass ihr Betrieb zur "Quasselbude" werde, die Mitarbeiter gar das Kommando übernehmen könnten, wenn ihnen plötzlich Unternehmensanteile gehören. "Dann sitzen die am Ende an meinem Mittagstisch und sagen mir, was ich zu tun habe", zitiert Lezius einen besorgten Unternehmer.

Vorteile lassen sich belegen

Lezius will mit solchen Vorurteilen aufräumen. Die Möglichkeiten der Beteiligung seien enorm vielfältig, lobt er den Ansatz. Für nahezu jeden Wunsch lasse sich ein maßgeschneidertes Modell entwickeln. Die Vorteile liegen für Lezius auf der Hand:

Durch eine höhere Eigenkapitalausstattung ließen sich Finanzkraft und Bilanzstruktur verbessern

Ohne den Weg über die Bank verringere sich der Kapitaldienst des Unternehmens, während Mitarbeiter höhere Zinsen kassierten.

Hinzu kämen Produktivitätszuwächse durch besonders motivierte Mitarbeiter.

Nicht zuletzt ergäben sich so neue Ansätze, die Unternehmensnachfolge langfristig zu regeln.

Bestätigt sieht sich Lezius durch eine gemeinsame Studie der AGP und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Befragt wurden darin Firmen mit zehnjähriger Mitarbeiterbeteiligung. Die Ergebnisse: steigende Eigekapitalquote, steigende Arbeitsproduktivität, steigender Pro-Kopf-Umsatz und steigende Kapitalrendite.

Für das Handwerk geeignet

Eine Mitarbeiterbeteiligung am Kapital komme auch für drei Viertel der Handwerksbetriebe in Frage, meint Gerold Hantsch. Der Leiter des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb) hat das Thema aus Sicht kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe aufgerollt. Hantsch kommt zu dem Ergebnis, dass sich alle Beteiligungsmodelle den speziellen Bedürfnissen des Handwerks anpassen lassen.

Die Zurückhaltung der Handwerksmeister begründet Hantsch mit großen Informationsdefiziten und mangelndem wirtschaftlichen Weitblick. Vorbehalte der Mitarbeiter, die Angst vor zu großer Abhängigkeit hätten, gehörten ebenfalls zu den Hindernissen. Zudem seien die staatlichen Rahmenbedingungen für eine Förderung von Beteiligungen nicht geeignet.

Dennoch betrachtet Hantsch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (MAK) als einen erfolgversprechenden Ansatz für das Handwerk: "Objektiv gesehen, scheint die MAK eine optimale Lösung für eine Vielzahl von Problemen zu liefern." Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen gehörten allerdings Aufgeschlossenheit, die Abkehr traditioneller Einstellungen und ein sehr gutes Betriebsklima.

Formen der Beteiligung

Für das Handwerk relevante Formen der Mitarbeiterbeteiligung:

Investive Lohnformen: Mitarbeiter-Guthaben, Gehaltsumwandlung und Arbeitszeitguthaben bilden eine Vorstufe zur MAK. Sie lassen Geld brutto in der Firma und haben den Vorteil einer nachgelagerten Versteuerung. Mitarbeiter erhalten eine Verzinsung und eventuell eine Renditebeteiligung, jedoch keine Dispositionsrechte.

Bei schuldrechtlichen Beteiligungen wie Mitarbeiterdarlehen, stillen Beteiligungen und Genussrechten legen die Mitarbeiter eigenes Geld an und erhalten Informations- und Kontrollrechte.

Gesellschaftsrechliche Beteiligungen: Mitarbeiter erhalten neben Vermögens- auch Mitentscheidungsrechte aus ihren Kapitalanteilen etwa an einer GmbH oder an einer kleinen Aktiengesellschaft. Sie werden auch an Zuwächsen der stillen Reserven beteiligt.

Planvolles Vorgehen

Betrieben, die sich für eine Mitarbeiterbeteiligung entscheiden, empfiehlt Michael Lezius von der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft einen klar strukturierten Fahrplan:

Festlegen der persönlichen Werte und Ziele,

Arbeitsgruppe bilden und dabei wichtige Multiplikatoren wie Betriebsrat oder Wortführer einbinden,

Zeithorizont festlegen bis 31.12. des Folgejahres (steuerliche Gründe),

Literaturstudium, Tagungsbesuch, Firmenbesuche,

Rohkonzept entwickeln,

Berater einschalten,

Faktoren festlegen: Laufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten, Verlustbeteiligung etc.,

Vereinbarung/Vertrag formulieren,

Vorstellung des Konzeptes, zum Beispiel in einer Modellbroschüre,

Mitarbeitern individuelle Beratung anbieten,

Gesellschafterversammlung,

Mitarbeiter regelmäßig, etwa monatlich, informieren.

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